Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1907 (1907)

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auf Grund der. bestehenden Gesetze (Vieh- und Fleischbeschauordnungen) ganz 
oder teilweise als ungenießbar bezeichnet wird. 
Die allgemeinen Verwaltungskosten der Anstalt werden aus Landes 
mitteln bestritten. Die Dauer der Anstalt ist eine unbeschränkte. 
Das Verwaltungsjahr beginnt mit 1. Oktober und endet mit 
30. September jeden Jahres. 
Mitglieder der Anstalt sind die Versicherungsnehmer. Jeder Besitzer 
von Rindern, welche in einer Gemeinde Oberösterreichs eingestellt sind, ist 
zum Eintritte in die Anstalt berechtigt, wenn er seinen ganzen in dieser 
Gemeinde, beziehungsweise dem Lokalverbande befindlichen, versicherungs 
fähigen Rindviehstand versichern läßt. 
Große Vorteile bietet die genannte Anstalt ihren Mitgliedern durch 
die im § 10 der Satzungen ' vorgesehene Vereinigung der Mitglieder zu 
Lokalverbänden. Dieselbe geschieht in der Weise, daß sämtliche Anstalts 
mitglieder, welche in einer Gemeinde, bezw. einem von der Anstaltsver 
waltung bestimmten Gemeindeteile oder Komplexe von mehreren Gemeinden 
versichertes Rindvieh eingestellt haben, einen Lokalverband bilden. — Alles 
Nähere hierüber sowie über die zu entrichtenden Jahresbeiträge der Mit 
glieder, die Verpflichtungen und Rechte, die Entschädigung u. s. w. ist in 
den Satzungen der Anstalt enthalten, welche bereitwilligst mit allen näheren 
Auskünften dient. _ 
Oö. Landesanstalt für Pferdeversicherung, 
Linz, Herrenstraße 12. (Seit 1. März 1906 in Tätigkeit.) 
Aanäes- Ackerbau- mul Obftbaufckluke liitjfhof. 
Die Schule erfuhr feit dem Schuljahr 1901/02 eine Ausgestaltung in 
der Art, daß an die bisherigen zwei Jahrgänge ein fünftes Semester ange 
gliedert wurde, was in erster Linie durch die Aufnahme tierärztlicher Fächer 
und Einführung von Spezialkursen in den Lehrplan seine Begründung findet. 
Mit 1. September 1902 wurde das neugebaute Schulhaus bezogen 
und dient das bisherige in erster Linie zur Abhaltung von Spezialkursen, 
deren Ausschreibung in den landw. Fachblättern erfolgt; den Besuchern stehen 
Stipendien in Aussicht. 
Die Schüleraufnahme in die Anstalt ist an den guten Erfolg einer 
Aufnahmsprüfung über die wichtigsten Volksschulgegenstände geknüpft. 
Das Schuljahr beginnt mit 1. September, und sind für dasselbe Kron 
prinz Rudolf-Landesstipendien, ganze und halbe Freiplätze, zu besetzen. In 
haber von ersteren erhalten unentgeltliche Unterkunft, vollständige Verpflegung 
und Unterricht. Besitzer halber Freiplätze haben 200 X, Zahlzöglinge 400 K 
jährlich zu entrichten. Bewerber um Stipendien oder Freiplätze haben ihre 
eigenhändig geschriebenen, mit den Nachweisungen über das zurückgelegte 14. 
bis 16. Lebensjahr, ihre Zuständigkeit, entsprechend genossenen Schulunterricht, 
Gesundheit und sittliches Wohlverhalten, dann über die Zustimmung der Eltern 
oder deren Stellvertreter instruierten Gesuche an den oö. Landesausschuß (Linz, 
Landhaus) einzusenden. 
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