Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1903 (1903)

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Direktion: 
Locker Hermann, k. k. Regierungsrath, Direktor. 
Graßl Karl, Dr., Landesrath, Direktor-Stellvertreter. 
Die oberösterreichische Landes-Hypothekenanstalt ist eine Landesanstalt, 
deren Statut vom oberösterreichischen Landtage am 22. Mai 1890 und 6. April 
1892 beschlossen und von Sr. k. und k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchsten 
Entschließungen vom 25. Juni 1890 und 18. Mai 1892 genehmigt wurde. 
Diese Anstalt ist nicht des Gewinnes wegen gegründet, sondern hat 
vielmehr die Aufgabe, unter möglichst billigen Bedingungen zu möglichst 
niedrigem Zinsfüße innerhalb der gesetzlichen Belehnungsgrenzen auf die in 
Oberösterreich gelegenen, grundbücherlich oder landtäflich eingetragenen 
Realitäten (Grund und Boden und Gebäude in Oberösterreich) Darlehen 
zu gewähren und deren Rückzahlung nur in kleinen Beträgen anzusprechen, 
somit allen Realitäten-Besitzern die Vortheile eines billigen Credites zu 
zuwenden. 
Oberösterreichische Landesanstalt für Uindniehnerstchernng. 
Bureau: Linz, Herrenstraße 12. 
Leiter: Rudolf Sighartner. 
Thierarzt: Vineenz Herlt. 
Diese vom hohen o. ö. Landtage im Jahre 1901 im Interesse der 
o. ö. Landwirte gegründete, auf dem Principe der Gegenseitigkeit und 
Freiwilligkeit beruhende Anstalt hat am 1. Jänner 1902 ihre nutzbringende 
Thätigkeit begonnen. 
Der Zweck der Anstalt (§ 2 der Satzungen) ist die Versicherung 
von Rindviehbesitzern gegen Verluste, welche ihnen durch Verenden oder 
Nothschlachtung von Rindern oder dadurch entstehen, daß das Fleisch solcher 
in Oberösterreich geschlachteter Thiere von dem Fleischbeschauer auf Grund 
der bestehenden Gesetze (Vieh- und Fleischbeschau-Ordnungen) ganz oder 
theilweise als ungenießbar bezeichnet wird. 
In dem oben citierten Paragraph sind auch jene Fälle bezeichnet, in 
welchen die Versicherung von Rindern ausgeschlossen ist. 
Die allgemeinen Berwaltungskosten der Anstalt werden aus Landes 
mitteln bestritten. 
Die Dauer der Anstalt ist eine unbeschränkte. 
Das Verwaltungsjahr beginnt mit 1. Oktober und endet mit 
30. September jeden Jahres. 
Mitglieder der Anstalt sind die Versicherungsnehmer. Jeder Besitzer 
von Rindern, welche in einer Gemeinde Oberösterreichs eingestellt sind, ist 
zum Eintritte in die Anstalt berechtigt, wenn er seinen ganzen in dieser 
Gemeinde, beziehungsweise dem Localverbande befindlichen, versicherungs 
fähigen Rindviehstand versichern läßt. 
Große Vortheile bietet die genannte Anstalt ihren Mitgliedern durch 
die im § 10 der Satzungen vorgesehene Vereinigung der Mitglieder zu 
Localverbänden. Dieselbe geschieht in der Weise, daß sämmtliche Anstalts 
mitglieder, welche in einer Gemeinde, beziehungsweise einem von der Anstalts-
	        
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