Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1903 (1903)

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mung Nachfrageschreiben (Qu äst io neu), durch welche der richtige Empfang oder 
EM Pas Schicksal eines recommandierten Briefes rc. amtlich nachgewiesen wird, werden vom 
l ausUufgabepostamte über jede recommandierte Briespostsendung auf Verlangen des Aufgebers 
Umhegen Vorweisung des Aufgabescheines und nach Erlag der Gebür von 25 h abgesendet, 
lichen Es kann jedoch eine gebürenfreie Absendung eines Nachfrageschreibens gefordert werden: 
ja) wenn die Sendung von einer portofreien Behörde aufgegeben wurde; b) wenn der 
selben ^zahlte Retourschein nach Ablauf der erforderlichen Zeit noch nicht zurückgelangt ist. 
n der Expreßbriefe werden sofort nach Einlangen der Post dem Adressaten zugestellt. 
:r ein Dieselben müssen besonders deutlich und genau adressiert und mit dem Vermerke: „durch 
j Expressen zu bestellen" versehen sein. Wenn der Aufgeber wünscht, daß der Brief dem 
.nach Adressaten nicht vor einer bestimmten Stunde zugestellt werde, so hat er dies auf dem 
eigen,!Briefe zu bemerken. Expreßbriefe können recommandiert oder nicht recommandiert 
aufgegeben werden. 
kleben Die Expreßgebür beträgt für Briefe, welche im Orte des Abgabepostamtes zu 
Ecke bestellen sind, 30 h, sür die Bestellung außerhalb des Ortes des Abgabepostamtes 1 K 
arken,sauf je 7V 2 Kilometer Entfernung. 
oendet Wird ein mit der Bezeichnung „Expreß zu bestellen" versehener Brief in einem Brief 
60 bisammelkasten vorgefunden, ohne daß wenigstens das Porto und die Expreßgebür per 30 b 
orre- durch Marken gedeckt sind, so wird er wie ein gewöhnlicher Brief befördert und bestellt. 
20 b, Correspondenzkarten sind amtlich ausgegebene gestempelte Blätter, mittelst 
rarken welcher kurze, gedruckte oder geschriebene, dann theils gedruckte und theils geschriebene 
: mit: Mittheilungen, sowie auch bildliche Darstellungen, welche die Sittlichkeit nicht verletzen, 
leinen nach allen Orten befördert werden könneü. Die Frankierungsgebür für Correspondenz- 
ileifen karten beträgt für alle Entfernungen 5 b, beziehungsweise 10 h. 
Marken Hinsichtlich ihrer Verwendung ist Folgendes zu beobachten: Auf die Vorderseite ist 
die Adresse zu schreiben, die Rückseite ist für Mittheilungen bestimmt. Beides kann mit 
rchbar Tinte, Bleistift oder Farbstift geschrieben sein. Es ist auch gestattet, sowohl die Adresse, 
auscht., als auch die Mittheilungen aus Correspondenzkarten mittelst Druck, Lithographie oder sonst 
auf mechanischem Wege herzustellen und überdies noch handschriftliche Zusätze zu machen. 
Außer der Adresse darf auf der Vorderseite keine schriftliche Notiz, welche die Eigen 
schaft einer brieflichen Mittheilung hat, angebracht werden. 
Die Recommandation der Correspondenzkarten kann gegen die gewöhnliche 
^ Recommandations-Gebür stattfinden, die Marke für die Recommandation ist auf der 
! Vorderseite aufzukleben. 
rnung Correspondenzkarten können auch „Per Expreß" bestellt werden, in welchem Falle, 
20 b; sowie bei Expreßbriefen die Bestellgebür von 30 b, beziehungsweise der Botenlohn von 
1 K per Kilometer vom Aufgeber mittelst Marken zu eutridjten ist. 
wird Corresp ondenzkarten mit bezahlter Antwort fiub in Oesterreich-Ungarn, 
im Verkehre mit Bosnien und der Herzegowina, sowie im Wechselverkehre mit Deutsch- 
:-Post- land, ferner auch im internationalen Verkehre mit den Staaten, des Weltpostvereines 
ramm! zulässig. _ 
12 h, Drucksachen, welche unter Kreuzband, Schleife, in offenen Couverts oder bloß 
zusammengefaltet zur Aufgabe gelangen, werden zu ermäßigtem Preise nach folgenden Tarif- 
it der sätzen versendet: Bis zum Gewichte von'50 Gramm mit 3 b; bis 100 Gramm mit 5 h; 
selben bis 250 Gramm mit 10 b; bis 500 Gramm mit 20 b; bis 1 Kilogramm mit 30 b. 
»ungen Das Gewicht der Drucksachen darf im internen Verkehre, sowie nach Deutschland 
ckions- und dem Occupations-Gebiete ein Kilogramm, im sonstigen Weltpostverkehre zwei Kilo- 
25 b, gramm nicht überschreiten. 
ilt sür Unfrankierte Drucksachen oder jene, welche das zulässige Maximalgewicht überschreiten 
recom- oder den sonstigen Versendungsbedingungen nicht entsprechen, werden nicht abgesendet. 
50 K. Warenproben müssen frankiert sein. Das Porto beträgt, gleichviel ob die Waren- 
h sechs proben für sich allein versendet werden oder ob Drucksachen damit vereint sind, ohne 
ließlich Unterschied der Entfernung bis zum Gewichte von 250 Gramm einschließlich l0 b, bis 
350 Gramm 20 b. 
> Auf Für unzureichend frankierte Warenproben wird dem Empfänger der doppelte 
der zu Betrag des fehlenden Portotheiles in Ansatz gebracht. Warenproben,, welche unfrankiert 
essateu sind, gelangen nicht zur Absendung, 
ehobeu
	        
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