Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1903 (1903)

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J Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus deu Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen Fall. 
werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus- 
" gestellt, so sind sie gebürenfrei. 
" Pässe,-siehe Reiseurkunden. 
Pensionsgesuche 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
" Gnadengesuche im Verfahren wegen Gesällsübertretungen, vom 
1. Bogen 
im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 100 K nicht 
" übersteigt 
" in Gebürenbemessungs - Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 100 K nicht 
" überschreitet 
" wenn sie 100 K überschreitet 
"J Reiseurkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wand erblich er, von jeder Ausfertigung 
b) für andere Personen 
i Scheidebriefe 
i Schenkungsurkunden: 
" a) unter Lebenden 
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogen 
" Stiftbriefe 
" Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-Gesuche, sowie auch Li- 
" cenzen, vom 1. Bogen 
" Taus- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen 
"j Verkündscheine 
" Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
" Waffenpässe 
Wechselproteste, und zwar: 
" a) vom Notar 
b) vom Gerichte: 
" aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 400 K . , . . 
" bb) über 400 K 
" Weiberverzichtsreverse, von jedem Bogen 
"! Wohnungsaufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
" a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen . . . 
" b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be- 
" fünde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen 
" c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
" Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse 
„ Das Dostwesen. 
„ A. Mriefpost. 
1 K — h 
2 „ - „ 
1 „ - „ 
- „ 30 „ 
- 72 .. 
- „ 30 
2 „ — 
30 
Mit der Briefpost werden befördert: 1. Briefe und Schriften ohne 
" Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Waren- 
" Proben und Muster; 5. Zeitungen und periodische Druckschriften; 6. Postanweisungen 
" und 7. Postausträge. 
" Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, sowie die Person 
des Empfängers, beziehungsweise die Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten 
" oder gleichnamigen Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Orts-
	        
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