Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1902 (1902)

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Ueber Lohnberechnung für landwirtschaftliche Dienstboten. 
Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß bei Lohnberechnungen für 
landwirtschaftliche Dienstboten, wenn solche vor Ablauf des Dienstvertrages 
aus dem Dienste treten, aus verschiedenen Ursachen Fehler unterlaufen. 
Zu meinen Handen befindet sich ein Buch, betitelt ,Berechnung über 
landwirtschaftliche Dienstboten-Löhnungen" von Franz Wimmer. Dasselbe 
ist in Fällen, wo der Dienstvertrag bis 1. Februar abgeschlossen wurde, 
sehr gut zu verwenden, in Fällen aber, wo der Dienstvertrag zu einer 
anderen Zeit abläuft, ist es gänzlich unbrauchbar. 
Weiter liegt ein Landwirtschaftskalender vom Jahre 1892 vor mir. 
In demselben befindet sich eine Tabelle über Lohnberechnung für landwirt 
schaftliche Dienstboten sammt Anleitung zu deren Gebrauch. Beim Lesen 
dieser Anleitung empfinde ich es als einen bedeutenden Mangel, daß der 
Verfasser den Fall, wo der nur für einen Theil eines Jahres vereinbarte 
Dienstvertrag vor Ablauf desselben gelöst wird, nicht mit der nöthigen 
Klarheit behandelt, sondern über diesen Punkt ungewöhnlich schnell hin 
weggeht. 
Auf dieses hin erlaube ich mir meine Methode der Lohnberechnung 
im nachstehenden auszuführen. 
Vorausschicke ich, daß ich durchgehends den Monat zu 30 und das 
Vierteljahr zu 90 Tagen rechne, weil sonst die Berechnung wieder ihre 
Einfachheit verlieren würde und auch im Gesetze zwischen längeren und 
kürzeren Monaten, beziehungsweise Quartalen kein Unterschied gemacht ist. 
Ich theile das Jahr, eigentlich die während desselben von dem Dienst 
boten zu leistende Arbeit, beziehungsweise den Jahreslohn in 1800 Ein 
heiten (e). Es entfallen demnach 
auf das I. Quartal mit 10% 180 e, auf einen Tag 2e 
,, ,, II. ,, ,, 25% 450 e, ,, „ „ 5e 
„ „ III. „ „ 40% 720 e, „ „ „ 8 e 
„ iy. ft „ 25% 450 e, „ „ „ 5 6. 
Hat nun ein Dienstbote, welcher sich für ein Jahr den Lohn bedungen, 
den Dienst vor Ablauf des Jahres verlassen, so rechne ich zusammen, wie 
viel 6 er im Dienste stand, und nehme die Formel: 1 = L wobei 
L den für das ganze Jahr bedungenen Lohn, D (e) die Anzahl e, welche er 
irrt Dienste war, und I den Lohn, welcher für diese Zeit entfällt, bedeutet. 
Es ist also hier der Jahreslohn mit der Anzahl e zu multiplicieren und 
dieses Product durch 1800 zu dividieren. 
Wurde der Dienstvertrag nur für einen Theil eines Jahres abge 
schlossen, das Dienstverhältnis jedoch vor Ablauf dieser Zeit gelöst, so 
berechne ich, für wie viel e der Lohn vereinbart und wie viel 6 das Dienst 
verhältnis gedauert und nehme die Formel 1 — —wobei L den 
bedungenen Lohn, B (e) die Anzahl e, für welche der Lohn bedungen, v (-e) 
die Anzahl e, welche er im Dienste war, und 1 den Lohn, welcher für die 
im Dienste verbrachte Zeit entfällt, bedeutet.
	        
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