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Ueber Lohnberechnung für landwirtschaftliche Dienstboten.
Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß bei Lohnberechnungen für
landwirtschaftliche Dienstboten, wenn solche vor Ablauf des Dienstvertrages
aus dem Dienste treten, aus verschiedenen Ursachen Fehler unterlaufen.
Zu meinen Handen befindet sich ein Buch, betitelt ,Berechnung über
landwirtschaftliche Dienstboten-Löhnungen" von Franz Wimmer. Dasselbe
ist in Fällen, wo der Dienstvertrag bis 1. Februar abgeschlossen wurde,
sehr gut zu verwenden, in Fällen aber, wo der Dienstvertrag zu einer
anderen Zeit abläuft, ist es gänzlich unbrauchbar.
Weiter liegt ein Landwirtschaftskalender vom Jahre 1892 vor mir.
In demselben befindet sich eine Tabelle über Lohnberechnung für landwirt
schaftliche Dienstboten sammt Anleitung zu deren Gebrauch. Beim Lesen
dieser Anleitung empfinde ich es als einen bedeutenden Mangel, daß der
Verfasser den Fall, wo der nur für einen Theil eines Jahres vereinbarte
Dienstvertrag vor Ablauf desselben gelöst wird, nicht mit der nöthigen
Klarheit behandelt, sondern über diesen Punkt ungewöhnlich schnell hin
weggeht.
Auf dieses hin erlaube ich mir meine Methode der Lohnberechnung
im nachstehenden auszuführen.
Vorausschicke ich, daß ich durchgehends den Monat zu 30 und das
Vierteljahr zu 90 Tagen rechne, weil sonst die Berechnung wieder ihre
Einfachheit verlieren würde und auch im Gesetze zwischen längeren und
kürzeren Monaten, beziehungsweise Quartalen kein Unterschied gemacht ist.
Ich theile das Jahr, eigentlich die während desselben von dem Dienst
boten zu leistende Arbeit, beziehungsweise den Jahreslohn in 1800 Ein
heiten (e). Es entfallen demnach
auf das I. Quartal mit 10% 180 e, auf einen Tag 2e
,, ,, II. ,, ,, 25% 450 e, ,, „ „ 5e
„ „ III. „ „ 40% 720 e, „ „ „ 8 e
„ iy. ft „ 25% 450 e, „ „ „ 5 6.
Hat nun ein Dienstbote, welcher sich für ein Jahr den Lohn bedungen,
den Dienst vor Ablauf des Jahres verlassen, so rechne ich zusammen, wie
viel 6 er im Dienste stand, und nehme die Formel: 1 = L wobei
L den für das ganze Jahr bedungenen Lohn, D (e) die Anzahl e, welche er
irrt Dienste war, und I den Lohn, welcher für diese Zeit entfällt, bedeutet.
Es ist also hier der Jahreslohn mit der Anzahl e zu multiplicieren und
dieses Product durch 1800 zu dividieren.
Wurde der Dienstvertrag nur für einen Theil eines Jahres abge
schlossen, das Dienstverhältnis jedoch vor Ablauf dieser Zeit gelöst, so
berechne ich, für wie viel e der Lohn vereinbart und wie viel 6 das Dienst
verhältnis gedauert und nehme die Formel 1 — —wobei L den
bedungenen Lohn, B (e) die Anzahl e, für welche der Lohn bedungen, v (-e)
die Anzahl e, welche er im Dienste war, und 1 den Lohn, welcher für die
im Dienste verbrachte Zeit entfällt, bedeutet.