Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1897 (1897)

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Obstzüchtern zu eröffnen. Wirklich Durchgreifendes, bleibend Nützliches kann 
aber nur bei möglichst allgemeiner Betheiligung aller Obstzüchter und 
Freunde des Obstbaues erreicht werden; aus diesem Grunde und im Hin 
blicke der großen Vortheile, welche die Obstbaufection ihren Mitgliedern in 
reichem Maße bietet, werden alle Obstzüchter zum Beitritte eingeladen, um 
die zu lösenden, großen Aufgaben fördern zu helfen. 
Die Thätigkeit der Obstbaufection umfaßt die Förderung und Hebung 
des Obstbaues: 
ei) durch Verbreitung von Kenntnissen über die Zucht und Pflege des 
Obstbaumes, über die dem Boden — Klima — und Absätze ent 
sprechende Sortenwahl, über die rationelle Obstverwertung als Markt 
obst, als Dörrobst, als Obstwein. 
Zur Erreichung dieses Zieles wurden Obstausstellungen, Vorträge 
und die Aufstellung eines Normalsortimentes der verschiedenen Obst 
gattungen für Oberösterreich beschlossen und durchgeführt; 
b) die Vertheilung von Edelreisern, Edelbäumen und Obstkernen; 
c) die Verbreitung von Maschinen und Geräthen, welche theils in der Obst 
baumzucht, theils bei der Obstverwertung sich in der Praxis bewährt 
haben. 
Mitglied der Obstbaufection wird nach § 27 der Statuten der k. k. 
Landwirtschafts-Gesellschaft in Oesterreich ob der Enns jedes Gesellschafts 
mitglied, welches für die Zwecke der Obstbaufection einen Jahresbeitrag 
von 1 fl. entrichtet und sich um die Aufnahme in die Obstbaufection ent 
weder bei der Vorstehung des landwirtschaftlichen Bezirksvereines oder bei 
der Schriftführung der Obstbaufection zu Linz — Kanzlei der k. k. ober 
österreichischen Landwirtschafts-Gesellschaft — mündlich oder schriftlich bewirbt. 
Versäume daher kein Obstzüchter und Gartenfreund, der 
rührigen, thatkräftigen Obstbaufection beizutreten. 
Errichtung von Zuchtstationen reinrassiger Rinder 
auf Grundlage unverzinslicher, in Raten rückzahlbarer Darlehen, wozu aus 
dem Vermögen der k. k. oberösterreichischen Landwirtschafts-Gesellschaft ein 
unverzinsliches Capital von 15.000 fl. für unbestimmte Zeit bewilligt wurde. 
Die Rückzahlung der Kosten einer Rinderzuchtstation von drei Rindern, 
einem Stier und zwei Kalbinnen der reinen Rasse findet statt in unverzins 
lichen drei Raten, und zwar: 40% des Ankaufspreises sogleich bei der Ueber 
nahme der Rinder; 40% des Ankaufspreises ein Jahr nach der Uebergabe der 
Rinder; 20% des Ankaufspreises zwei Jahre nach der Uebergabe der Rinder. 
Es wurden in der Zeit vom August 1889 bis Juli 1896 errichtet: 
215 Simmenthaler Rinderzuchtstationen, 
3 Montavoner Rinderzuchtstationen, 
4 Mariahofer Rinderzuchtstationen, 
7 Pinzgauer Rinderzu.chtstationen. 
Es bedarf wohl keines Beweises, daß durch diese errichteten Zuchtstationen 
reiner Rassen, welche jährlich vermehrt werden, die Zeit bald erreicht werden 
wird, in welcher in Oberösterreich nur reinrassige Rinder gezüchtet werden.
	        
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