Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1886 (1886)

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Hausierbewilligungs-Gesuche, vom 1. Bogen 
Hausierp äffe, vom 1. Bogen 
Klagen, siehe Eingaben. 
Lehrbriefe 
Matrikel-Auszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbesälle für jeden einzelnen Fall . 
werden dieselben als Belege zu Gunsten um Militärbefremngen 
ausgestellt, so sind sie gebürenfrei. 
Pässe, siehe Reise-Urkunden. 
Pensionsgesuche 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefälls-Uebertretnngen vom 
1. Bogen 
im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. 
nicht übersteigt 
in Gebürenbemessnngs-Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 50 fl. nicht 
überschreitet 
wenn sie 50 fl. überschreitet 
Reise-Urkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjnngen, Taglöhner n. s. w., sowie 
Wanderbücher, von jeder Ausfertigung 
b) für andere Personen 
Scheide-Briefe 
Schenkung s-U rkunden: 
a) unter Lebenden 
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogen 
Stift br iefe . . 
Tabak- und Stempelmarken-Verschleiß-Gesuche, sowie auch 
Licenzen, vom 1. Bogen 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen 
Verkündscheine 
Vo llmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Wasfenpässe 
Wechselpr oteste, und zwar: 
a) vom Notar 
bj vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl. . . 
bb) über 200 fl 
Weiber verzichts-Reverse, von jedem Bogen 
Wohnungs-Aufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Z eugniss e und zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen. . . 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann 
Befunde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen . . . 
e) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Collegiumbesuchs-Zeugnisse . . . . 
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Telegraphen-Mese«. 
Telegramme können nach allen Orten auch brieflich aufgegeben werden. — Die 
Weiterbeförderung von der letzten Telegraphenstation nach Orten, wo keine Telegraphen 
station besteht, geschieht mit Post, Boten oder Estafette (per Estafette nur innerhalb des 
Vereinsgebietes). Jedes Telegramm muß den Namen und Wohnort des Empfängers 
enthalten.
	        
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