Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1884 (1884)

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Hausirpässe, vom 1. Bogen 
Klagen, siehe Eingaben. 
Lehrbriefe 
Matrikel-Auszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbefülle für jeden einzelnen Fall . 
werden dieselben als Belege zu Gunsten um Militärbefreiungen 
ausgestellt, so sind sie gebührenfrei. 
Pässe, siehe Reise-Urkunden. 
P e n s i o n s g e s u ch e 
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Ver 
fügung einer unteren Instanz an die höhere, und die außer 
ordentlichen Gnadengesuche im Verfahren wegen Gesülls-Ueber- 
tretungen, vom 1. Bogen 
Im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. 
nicht übersteigt 
In Gebührenbemessungs-Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebühr 50 fl. 
nicht überschreitet 
wenn sie 50 fl. überschreitet 
Reise-Urkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wanderbücher, von jeder Ausfertigung 
b) für andere Personen 
Scheide-Briefe 
Schenkungs-Urkunden: 
a) unter Lebenden 
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogey 
Stiftbriefe 
Tabak- und Stemp elmarken-Verschleiß-Gesuche, sowie auch 
Lizenzen, vom 1. Bogen 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Kodizille), vom 1. Bogen 
Verkündscheine 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Waffen Pässe 
Wechselproteste, und zwar: 
a) vom Notar 
b) vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl. . . 
bb) über 200 fl 
Weiber Verzichts-Reverse, von jedem Bogen 
Wohnungs-Aufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse und zwar: 
a) von landessürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen . 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann 
Befunde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen. . 
c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Kollegiumsbesuchs-Zeugnisse . . 
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Telegramme können nach allen Orten auch brieflich aufgegeben werden. — 
Die Weiterbeförderung von der letzten Telegraphenstation nach Orten, wo keine 
Telegraphenstation besteht, geschieht mit Post, Boten oder Estafette (per Estafette nur 
innerhalb des Vereinsgebietes). Jedes Telegramm muß den Namen und Wohnort 
des Empfängers enthalten. An Gebühren sind zu bezahlen:
	        
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