Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1882 (1882)

Bemerkung über den Gebrauch der Postanweisungen. 
Die Gebühr für Postanweisungen beträgt ohne Unterschied der Entfernung 
sür Beträge bis 5 fl 5 kr. Uber 500 —1000 fl. . . 1 ft. — 
über 5 — 50 „ 10 „ „ 1000 — 2000 „ . . 1 „ 5C 
Sendungen mit Nachnahme 
können nach allen Postorten der öst.-ung. Monarchie bis 200 fl. und nach den bedeu 
tenderen Postämtern bis 500 fl. versendet werden. Zu den inländischen Nachnahme- 
Sendungen sind die ämtlichen, mit den Nachnahmescheinen vereinigten Frachtbriefe, 
welche 6 kr. kosten, zu verwenden. Die Behebung der Nachnahme muß innerhalb 
zweier Monate erfolgen. 
Für jede Nachnahmesendung wird außer dem Porto folgende Provision erhoben: 
Bis 10 fl. eine Provision von 6 kr. Bis 60 fl. eine Provision von 34 kr. 
In der gleichen Progression, wie von 50 fl. an, 
Mehrbetrag steigert sich die Provision, so daß sie für 
300 fl 1 fl. 30 kr., für 400 fl. ... 1 fl. 70 kr. 
10 kr. beträgt. 
Des Lottoanlehens v. I. 1854 zu 10 fl. C.-M. = fl. 8.40 ö. W. 
Des Lottoanlehens v. I. 1860 zu fl. 2.50 ö. W. ----- fl. 2 B.-N. zu fl. 12.50 ö. W. 
= fl. 10 B.-N., zu fl. 25 ö. W. = fl. 20 B.-N. 
Von österreichischen Grundentlastungs- Obligationen mit 10°/ 0 Steuer zu 1 si. 15 kr. 
C.-M. — fl. 1.18 ö. W., zu 2 fl. 30 kr. C.-M. = fl. 236 25 ö. W., zu 
12 fl. 30 kr. C.-M. = fl. 11.8125 ö. W., zu 25 fl. C.-M. ----- fl. 23.62*5 ö. W., 
zu 125 fl. C.-M. = fl. 118.12 5 ö. W., zu 250 fl. C.-M. --- fl. 236.25 ö. W. 
Der Elisabeth-Westbahn, der Lemberg-Czernowitz-Prioritäten 1. Emission und der 
Böhmischen Westbahn-Prioritäten, Abzug 100/'o Steuer und Stempel nach Skala 
II, und zw.: zu fl. 22.50 ö. W. ---- fl. 20.12 ö. W. Silber, zu fl. 15 ö. W. ---- 
fl. 13.43 L. W. Silber, zu fl. 7.50 ö. W. ----- fl. 6.708 ö. W. in Silber. 
Der Reichenberg-Pardubitzer-Prioritäten, Abzug 100/o Steuer und Stempel nach 
Skala II, u. zw.: zu fl. 25 ö. W. ----- fl. 22.37 ö. W., zu fl. 10 ö. W. ---- 
fl. 8.93.6 L. W., zu fl. 2.50 ö. W. ---- fl. 2.23V ö. W. 
Von mährischen Propinationsablösungs - Obligationen, Abzug 1()0/g Steuer, zu fl. 1.25 
ö. W. ----- fl. 1.12-5 ö. W., zu fl. 2.50 ö. W. ---- fl. 2.25 B.-N., zu fl. 25 L. W. 
----- fl. 22.50 B.-N. 
Von transleithanischen Grund entlastungs -Obligationen, mit 7°| 0 Steuer zu 1 fl. 15 kr. 
C.-M. ------ fl. 1.22 ö. W., zu 2 fl. 30 kr. C.-M. ----- fl. 2.44 ö. W., zu 12 fl. 30 kr. 
C.-M. — fl. 12.20-5 ö. W., zu 25 fl. C.-M. = fl. 24.41 ö. W., zu 125 fl. 
C.-M. ----- fl. 122.06 ö. W., zu 250 fl. C.-M. ------ fl. 244.12'5 ö. W. 
Der Budweiser Prioritäten zu 6 fl. 15 kr. C.-M. ----- fl. 5.86'5 ö. W. 
Der Nordbahn-Prioritäts-Obligationen, 10°/ o Steuerabzug, n. zw.: zu 2 fl. 30 kr. 
C.-M. ----- fl. 2.36-25 ö. W., zu 12 fl. 30 kr. C.-M. ---- fl. 11.81-25 ö. W.,
	        
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