Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1879 (1879)

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gebühr von 25 kr. zu entrichten. Telegramme zu 10 Worten können als Telegrafen 
Avisi aufgegeben werden, welche gleichsam die Stelle der Korrespondenzkarten vertreten, 
da sie dem Adressaten offen zugestellt werden. In dem Telegrafen-Aviso müssen alle 
Zahlen mit Buchstaben geschrieben sein. Die Gebühr ist 30 kr. im Jnlande. 
Reflimmungen für Rriefpocheiidungen. 
Die Taxe für einen einfachen 15 Gramme schweren Brief nach allen Orten 
der österreichischen Monarchie oder Deutschlands beträgt im Frankirungsfalle 5 Nkr., 
für solche, deren Gewicht 15 Gramme übersteigt, bis zum Gewichte von 250 Grammen 
nur das zweifache Briefporto, im Nichtfrankirungsfalle für.den einfachen Brief 10 Nkr., 
bei größerem Gewichte 15 Nkr. 
Die Taxe für einen einfachen Brief, welcher im Bestellungsbezirke des betreffenden 
Aufgabs-Postamtes abzugeben ist, beträgt im Frankirungsfalle 3 Nkr., im Nicht- 
srankirungsfalle 6 Nkr., bei größerem Gewichte 9 Nkr. Korrespondenzkarten sind bei 
allen Postämtern und Briefmarken - Verschleißern zu haben und werden sowohl im 
Loco-Verkehre als auch nach allen Orten der österreichisch-ungarischen Monarchie und 
nach Deutschland um den gleichen Betrag von 2 kr. zur Beförderung angenommen. 
Für Drucksachen (Kreuzbandsendungen), Waarenproben und Muster ist bei der 
Versendung mit der Briefpost im Inland und nach Deutschland bis znm Gewichte von 
50 Grammen die Portogebühr von 2 Neukreuzern, für Drucksacken über 50—250 
Gramme 5 Neukreuzer, über 250—500 Gramme 10 Neukreuzer, über 500 Gramme 
bis 1 Kilogramm 15 Neukreuzer für das Gesammtgewicht zu entrichten. 
Für rekommandirte Briefe ist eine Gebühr von 5 kr. im Bestellungsbezirke, 
für alle anderen 10 kr. per Stück mittelst Auskleben einer Marke auf der Siegelseite 
des Brieses zu entrichten. 
Die Portotaxe für einen einfachen Brief von 15 Gramm beträgt nach allen 
europäischen Staaten, mit zwei Ausnahmen, 10 kr. Diese zwei Ausnahmen sind Monte 
negro und Serbien, in welche Länder die Markirung der Briefe 7 kr. kostet. 
Sendungen mit Geld und Werthpapicren bis 15 Loth (Geldbricse). 
a) Verschlossen aufgegebene: 
Sendungen mit Papiergeld und Banknoten, mit Baargeld (Silber, Gold und 
kleinen Beträgen in Kupfergeld), dann mit Werthpapieren sind bis zum Gewichte von 
15 Loth in Briefform mit Kreuzcouvert und zwar in der Regel verschlossen aufzugeben. 
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, müssen in Papier oder dergleichen 
eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein. daß eine Veränderung der 
Lage während des Transportes nicht stattfinden kann. 
Verschlossen aufgegebene Geldbriefe müssen mit 5 gleichen Siegeln gesiegelt sein. 
b) Offen aufgegebene: 
Die offene Aufgabe ist nur bei Privatsendungen mit Papier und Banknoten in 
Briefform bis zum Gewichte von 15 Loth dann gestattet, wenn der Werth derselben 
100 fl. übersteigt, und wenn der Versender hiefür nebst dem gewöhnlichen Gewichts 
porto das Werthporto im anderthalbfachen Betrage entrichtet, also die Sendung frankirt. 
Der Verschluß geschieht in der Art, daß auf dem Kreuzcouverte in der Mitte 
das Amtssiegel und ringsherum vier Abdrücke des Postsiegels in der Weise ange 
bracht werden, wie für andere Fahrpostsendungen. Der Verschluß einer jeden Fahr 
postsendung muß haltbar und so eingerichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Er 
öffnung derselben dem Inhalte nicht beizukommen ist. An den Schlüssen derEmballage 
(Nähten, Fugen) muß das Siegel des Versenders in einer zu diesem Zwecke hinreichenden 
Anzahl von Abdrücken angebracht sein. Ist eine Verschnürung vorhanden, so muh dieselbe 
nur so angebracht und versiegelt sein, daß sie ohne Verletzung des Siegelverschlusses 
nicht abgestreift oder geöffnet werden kann. Auf die gestempelten Frachtbriefe, welchen 
Sendungen im Gewichte von mehr als drei Loth beigegeben sein müssen, ist ein deut 
licher Abdruck des Siegels, mit welchem die Sendung verschlossen ist, anzubringen. 
Bemerkung über den Gebrauch der Postanweisungen. 
Die Gebühr für gewöhnliche Postanweisungen beträgt: 
für Beträge bis 10 fl 115 fr. von mehr als 10—50 fl. . . 10 kr.
	        
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