Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1875 (1875)

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Aufkündigungen, von Wohnungen, der 1. Bogen 50 kr.s 
und hiezu die erforderl. Rubrik 15 kr.j ' ' ' 
wird die Wohnungs-Aufkündigung in äuxlo über 
reicht, unterliegt jedes Pare dem Stempel von . 
Beilagen 
bei Rechtsstreiten von nicht mehr als 50 fl 
Beschwerden, siehe Rekurse. 
B e v o l l m ä ch t i g u n g s - B e r t r ä g e, wenn keine Belohnung be 
dungen ist 
Bürge rrechtsverleihungs-Gesu che vom 1. Bogen . . 
Cheques, d. i. Anweisungen statutenmäßig berechtigter Anstalten, 
von jedem Stücke ' 
Dispens-Gesuche 
Edikts-Ausfertigungs-Ge suche, vom 1. Bogen . . 
Eingaben von Privatpersonen an öffentliche Aemter und Behörden: 
im gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen, 
von jedem Bogen 
wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht übersteigt, v. jed. Bag. 
alle anderen 
Von letzteren sind noch ausgenommen: 
Eingaben bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch der selbstständige 
Betrieb eines freien Gewerbes bei der Behörde ange 
meldet, oder die zum Gewerbsbetriebe erforderliche Konzession 
angesucht wird, und um Befugnisse zu Privatagentien: 
in Wien, vom 1. Bogen 
in anderen Städten von einer Bevölkerung von mehr 
als 50.000 Seelen, vom 1. Bogen 
10.000 bis 50.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
5.000 bis 10.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
in allen übrigen Orten, vom 1. Bogen . . 
Eingaben oder Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft, 
vom 1. Bogen 
um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen 
im gerichtlichen Verfahren die weiteren Parien 
um Ertheilung von Pässen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von 
Staats-Monopolsgegenständen, vom 1. Bogen 
um die Bewilligung zur Errichtung, Vertauschung, Verwand 
lung oder Verschuldung eines Fidei-Kommiffes, v. 1. Bogen 
um Eintragung in die öffentlichen Bücher, vom 1. Bogen . . 
wenn der Werth des einzutragenden Rechtes 50 fl. nicht übersteigt 
wenn er 100 fl. nicht übersteigt 
um Super-Einverleibung des exemtiven Pfandrechtes, wenn der 
Werth des Rechtes 50 fl. nicht übersteigt 
wenn er 50 fl. übersteigt 
um Firmaprotokollirungen, vom 1. Bogen 
um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen 
Erbserklärungen 
do. in Eingaben oder zu Protokoll, nebstbei für den 
1. Bogen die Gebühr von 
Erbverträge, vom 1. Bogen 
Erwerbsbefugnisse, siehe Eingaben. 
Erziehungsbeiträge, Gesttche um Verleihung 
Frachtbriefe (deren Duplicate und Copien) Frachtkarten 
(Empfangs- und Aufnahmsscheine) 
do. Ueber Sendungen, welche nicht durch die k. k. Post 
anstalt in dem Umkreise von 5 Meilen des Stand 
ortes des Aufgebers erfolgen 
Gnadengaben, Gesuche um Ertheilung derselben 
Hausir bewillign ngs-Gesuche, vom 1. Bogen 
- fl. 65 kr. 
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