Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1873 (1873)

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hier jedoch nur bemerkt wird, daß die Eingangs erwähnte Behandlung auch 
bei der Lungenentzündung wohlthätig wirkt. 
B. Bedenkliche und verdächtige Drüse und Rotz der Pferde. 
Die Beschreibung dieser Krankheiten, einet Familie angehörend, ge 
wöhnlich in einander übergehend, gehört strenge genommen nicht hieher, da 
sie eine Behandlung theilweise gar nicht zulassen, keinesfalls aber dies Sache 
des Laien sein kann und darf; nur der genaueren Kenntniß derselben, ihrer 
Folgen und der Gefahr wegen, die der Mensch namentlich bei Rotze aus 
gesetzt ist, sollen selbe hier eingehender erörtert werden. 
Wenn die angebliche gutartige Drüse, wie bei selber bemerkt, binnen 
14 Tagen nicht der Besserung entgegen geht oder gänzlich geheilt ist, wenn 
der Nasenausfluß klebrig wird, an den Nüstern zu Borken ver 
trocknet, die Drüse selbst hart, unschmerzhaft, unbeweglich wie 
festgewachsen wird, so hat man es mindestens mit der sogenannten be 
denklichen Drüse zu thun. 
Dieses Leiden tritt immer selbstständig auf, und hat man es Anfangs 
auch für gutartige Drüse gehalten, so hat man sich einfach getäuscht. 
Pferde, die an dieser Krankheit leiden, sind noch gut genährt, gewöhn 
lich sieberlos, außer den früher beschriebenen Eigenschaften des Nasenausflusses 
und der Drüse werden die Schleimhäute der Nase, besonders derjenigen Seite, 
aus welcher der Ausfluß kömmt, blaß, mit rothen Striemen durchzogen, auf 
gelockert getroffen. Das Thier hustet noch öfters, der Husten ist rauh, trocken, 
Freß- und Trinklust ist selten gestört, ebenso höchst selten, und wenn, nur 
leichtes Fieber (beschleunigter Puls) vorhanden. Doch verliert das Haar ge 
wöhnlich seinen Glanz, wird struppig, auch die Ernährung des Thieres bleibt 
zurück. Wie schon bei der gutartigen Drüse bemerkt wurde, sondere man 
einen solchen Kranken sofort von den Gesunden; hier genügt jedoch eine ein 
fache Absonderung nicht mehr, sondern es ist für selben ein separater Stall 
oder sonstige Unterkunft einzuräumen, eigene Gerätschaften und Wärter bei 
zustellen. 
Vor Allem aber, wenn nicht schon ein Thierarzt bestellt wurde, thue 
man dieß, mache aber auch sofort die Anzeige von diesem Vorfalle 
der Gemeinde-Vorstehung, diese aber der vorgesetzten politischen 
Behörde. Dieß sei die erste und allein thunliche Vorkehrung 
des Pferdebesitze rs. 
Der Zustand eines solch' kranken Pferdes hält oft besonders bei guter 
Pflege und Behandlung zum Verdruße aller, die damit beschäftigt sind, 
Monate lang unverändert an, und wenn auch derselbe nicht ganz hoffnungs 
los ist, so ist doch Heilung nur in seltenen Fällen möglich. Ob ein solches 
Pferd zu leichter häuslicher Arbeit verwendet werden darf, hängt von Um 
ständen ab, besonders von der Lage des Hofes, ob vereinzelt oder mit meh 
reren anderen Höfen gruppirt. Nie darf ein solches Pferd Wege oder Straßen 
betreten, die auch andere Pferde passiren, ebenso wenig darf es in fremde 
Ställe, oder mit anderen Pferden in mittel- oder unmittelbare Berührung 
gebracht, am wenigsten verkauft oder sonst verhandelt werden; hiedurch würde 
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