Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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Eingaben oder Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft, 
vom 1. Bogen 2 fl. — kr 
um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen 1 „ — „ 
im gerichtlichen Verfahren die weiteren Parien — „ 36 „ 
um Grtheilung von Pässen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von 
Staats-Monopolsgegenständen, vom 1. Bogen ...... 1 „ — „ 
um die Bewilligung zur Errichtung, Vertauschung, Verwandlung 
oder Verschuldung eines Fidei-Kommisses, vom 1. Bogen . . 1 „ — „ 
um Eintragung in die öffentlichen Bücher, vom 1. Bogen . . 1 „ 50 „ 
wenn der Werth des einzutragenden Rechtes 50 fl. nicht übersteigt — „ 36 „ 
wenn er 100 fl. nicht übersteigt — „ 75 „ 
um Super-Einverleibung des executiven Pfandrechtes, wenn der 
Werth des -Rechtes 50 fl. nicht übersteigt — „ 12 „ 
wenn er 50 fl. übersteigt — „ 36 ,, 
um Firma-Protokollirungen, vom 1. Bogen 10 „ — „ 
um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen 5 ,, — ,, 
E rb s erklä ru n g e n — „ 50 ,, 
do. in Eingaben oder zu Protokoll, nebstbei für den 
1. Bogen die Gebühr von 36 „ 
Erbverträge, vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Erwerbs befug nisse, siehe Eingaben. 
Erziehungsbeiträge, Gesuche um Verleihung — „ 50 „ 
Frachtbriefe (deren Duplikate und Kopien). Frachtkarten (Em 
pfangs- und Aufnahmsscheine) — „ 5 „ 
do. Ueber Sendungen, welche nicht durch die k. k. Postan 
stalt in dem Umkreise von 5 Meilen des Standortes 
des Aufgebers erfolgen — ,, 1 „ 
Gnadengabeu, Gesuche um Ertheilung derselben — ,, 50 „ 
Handels- und G e w e r b e b ü ch e r, und zwar: 
a) Die Haupt-, Konts-, Kurrent-u. Saldo-Kontobücher der Kaufleute, 
Fabrikanten und Gewerbetreibenden — ,, 25 „ 
d) Alle anderen Bücher, welche über einen Handels- oder anderen Ge- 
werbsbetrieb. industrielle Unternehmungen, dann über Geschäftsver- 
mittlungeu. insbesondere der Sensale, geführt werden (ausschließlich 
der Brief-Kopirbücher), dann Notariats-Repertorien . . — ,, 5 „ 
Hieher gehören das Journal- oder Tagebuch, die Strazza oder 
das Ladenbuch, das Kassabuch, die Primauota, das Fakturen- oder 
das Verkaufsbuch, das Magazinsbnch, das Junventar- und Bilanze- 
buch. (Notizbücheln über die Manipulation oder den inneren Ge 
schäftsbetrieb sind frei.) — Die für den Bogen bemessene Gebühr ist 
sovielmal zu nehmen, als das Gesammt-Flächenmaß aller Blätter 
des Buches das Einheitsmaß des Bogens in sich begreift, welches 
bei Büchern, die der Gebühr pr. 25 kr. unterliegen, 726 Quadr.- 
Zoll, und bei Büchern, die der Gebühr pr. 5 kr. unterliegen, 380 
Quaor.-Zoll beträgt, (z. B. ein Buch zu 94 Bogen, der Bogen zu 
816 Quadr.-Zoll, ist zu stempeln mit 26 ,, 50 „ 
den 816 X 94 = 106; 106 X 25 — 26 fl. 50 kr. 
726 
Hansirbewilligungs-Gesuche, vom 1. Bogen 1 „ 
Hausirpässe, vom 1. Bogen 1 ,, — , f 
Klagen, siehe Eingaben 1 
Lehr briefe 
Matrikel-AuSzüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbfälle für jeden einzelnen Fall . . — 
werden dieselben als Belege zu Gestichen um Militärbefreiungen 
ausgestellt, so sind sie gebührenfrei. 
Pässe, siehe Reife-Urkunden. 
Pensionsgesuche , , . — „ 50 
— „ 50 
50
	        
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