Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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Aufkündigungen, von Wohnungen, der 1. Bogen 50 kr. ) 
und hiezu die erfordert. Rubrik 15 kr. ) * ' 
wird die Wohnungs-Aufkündigung in duplo über 
reicht, unterliegt jedes Pure dem Stempel von 
Aushilfsgesuche 
Auszeichnungsges uche, siehe Eingaben um Verleihungen. 
Beilagen 
bei Rechtsstreiten von nicht mehr als 50 fl 
Beschwerden, siehe Rekurse 
Bevollmächtigungs-Verträge, wenn keine Belohnung bedun 
gen ist 
Bezugsbewilligungs-Gesuche, vom 1. Bogen 
Bilanzen oder b ilanzirte Conten der Handel- u. Gewerbetreibenden 
B ürg er r ech tsv erleih u ngs-G esu che vom 1. Bogen . . . . 
Cheques, d. i. Anweisungen statutenmäßig berechtigter Anstalten, von 
jedem Stücke 
Conti, Noten, Ausweise, Einschreibbücher u. s. w., welche 
von Handels- und Gewerbetreibenden über Gegenstände ihres 
Handels- und Gewerbsbetriebes an Handel- oder Gewerbtreibende 
oder andere Personen ausgestellt werden, ohne Unterschied, ob die 
selben die Saldirung enthalten oder nicht 
wenn der Betrag der Forderung 10 fl. nicht erreicht .... 
saldirte. zu einem gerichtlichen Gebrauche oder anstatt der 
Quittung bei einer öffentlichen Kasse beigebracht, unterliegen als 
Empfangs-Bestätigung der Gebühr nach Scala II. 
Dispens-Gesuche 
Edikts -Aus fertigungs-Gesuche, vom 1. Bogen 
Ehrenämter, Gesuche um Verleihung, vom 1. Bogen 
Eingaben von Privatpersonen an öffentliche Aemter und Behörden: 
im gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen, von 
jedem Bogen 
wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht übersteigt, v. jedem Bog. 
alle andern 
Von letzteren sind noch ausgenommen: 
Eingaben bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch der selbstständige 
Betrieb eines freien Gewerbes bei der Behörde angemeldet, 
oder die zum Gewerbsbetriebe erforderliche Konzession an 
gesucht wird, und um Befugnisse zu Privat-Agentien: 
in Wien, vom 1. Bogen 
in anderen Städten von einer Bevölkerung von mehr 
als 50.000 Seelen, vom 1. Bogen 
10.000 bis 50.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
5.000 bis 10.000 Seelen, vom 1. Bogen . . 
in allen übrigen Orten, vom 1. Bogen . . . 
Eingaben oder Gesuche zur Vornahme einzelner, einer besonderen 
behördlichen Gestattung bedürfenden Erwerbsakte, als: zur 
Abhaltung von öffentlichen Tanzmusiken, zur Offenhaltung 
der Gast- und Kaffeehäuser über die polizeiliche Sperrstunde, 
zur Ausstellung von Sehenswürdigkeiten, zu gymnastischen 
oder theatralischen Vorstellungen, Konzerten u. s. w. gegen 
zahlbaren Zutritt, sowie Gesuche um Grtheilung oder An 
erkennung einer Berechtigung oder Befugniß zu Unterneh 
mungen oder Erwerbsgeschäften in anderen als unter 1. 
begriffenen Fällen (um Tabak- u. Stempelmarken-Verschleiß-, 
Hausir-Befugnisse rc) vom 1. Bogen 
um Verleihung von Auszeichnungen (Adelsgraden, Orden 
u. s. w.) um Bewilligung von Namens * Veränderungen, 
vom 1. Bogen 
um Grtheilung von Privilegien, vom 1. Bogen .... 
— fl. 65 kr. 
36 
50 
5 
10 
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