Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1871 (1871)

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Promess ensch eine — fl. 50 kr. 
Provisionsgesuche — „ 50 „ 
Rechnungen, siehe Conti. 
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefälls-Uebertretungen, v. 1. B. 1 fl. — kr. 
Im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt — „ 50 „ 
In Gebührenbemessuugs-Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei; gegen die Entscheidung, wenn die Gebühr 50 fl. nicht 
überschreitet — „ 15 „ 
wenn sie 50 fl. überschreitet — „ 36 „ 
R eise -Urku nd en: 
a) für Dienstboten , Gesellen. Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wand er büch er, von jeder Ausfertigung — „ 15 „ 
b) für andere Personen . . . . 1 — „ 
Remunerationsgesuche — „ 50 „ 
Rubriks-Abschriften, siehe Beilagen. 
Schei d ebri efe — „ 50 „ 
Schenkungs-Urkunden: 
a) unter Lebenden — „ 50 „ 
b) auf den Todfall vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Schlußzettel der Sensale * — „ 5 „ 
Stiftbriefe — „ 50 „ 
Tabak- und Stempelmarken- Verschleiß-Gesuche, sowie 
auch Lizenzen, vom 1. Bogen 1 „ — „ 
Tauf-, (Geburts-), T r a u- und T o d t e n s ch e i n e — „ 50 „ 
Testamente (Kodizille), vom 1. Bogen 1 „ — „ 
U e b er s e tzuu g en von beeideten D o ll me t s ch er n, vom 1. Bogen . 1 „ — „ 
V er kü n ds ch e i n e — „ 50 „ 
Verwahrungs-Verträge, wenn kein Lohn bedungen wird . . — „ 50 „ 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Waffenpäss e i „ — „ 
W echse lpröteste, und zwar: 
a) vom Notar 1 „ — „ 
b) vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselforderung von nicht mehr als 200 fl. . . 2 „ — „ 
bb) über 200 fl 3 „ — „ 
Weiber verzichts-Reverse, von jedem Bogen — „ 50 „ 
Wohnungs-Aufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, uub zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen . . 1 „ — „ 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann 
Befände der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen . . . — „ 50 „ 
o) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w.. ferner 
Schul- und Studien-, dann Kollegiumbesuchs-Zeugnisse'. . . . — „ 15 „ 
Vom Stempel befreite Urkunden und Schriften. 
I. Unbedingt, d. i. unter allen Umständen frei, sind folgende: 
Anweisungen, ämtliche. — Kuratels-Tabellen. — Empfangs 
scheine über Gewinnste. — Pupillar-Tabellen, den Vormundschafts- 
Gerichten überreichte. — Passirscheine auf nicht längere Dauer als 8 Tage. — 
Passtrzettel zum Austritte oder Abreise ans einem bestimmten Orte. — Quit 
tungen über Geldbeträge unter 2 fl. — Urkunden im Strafverfahren und 
überhaupt im allgemeinen Interesse. — Wais en b ü ch e l, auch wenn sie die Em 
pfangsbestätigung der Zinsen enthalten. — Zeugnisse, (Armuths-, Mittellosigkeits-), 
auch als Beilagen stempelpflichtiger Eingaben — über Prüfungen bei Normal - Haupt - 
und Trivialschulen, überden Religions-Unterricht für Brautleute der Christen und Juden.
	        
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