21
in.
Iür Urkunden.
Gebührensatz
sammtZuschl.
in öst. W.
in.
Für Urkunden.
Gebührensatz
sammtZuschl.
in öst. W.
fl.
kr.
fl.
kr.
bis
10 fl.
7
über
800
bis
1000 fl.
6
25
über
10
20 „
—
13
1000
1200 „
7
50
n
20
30 „
—
19
1200
„
1600 „
10
—
30
50 „
—
32
1600
n
2000 „
12
50
n
50
„
100 „
—
63
ff
2000
2400 „
15
—
100
150 „
—
94
n
2400
n
2800 „
17
50
150
||
200 „
1
25
2800
„
3200 „
20
—
200
400
2
50
n
3200
„
3600 „
22
50
||
400
||
600 „
3
75
„
3600
„
4000 „
25
—
it
600
»
800
5
Ueber 4000 fl. ist von je 200 fl. eine Mehrgebühr sammt dem außerordentlichen
Zuschlage von 1 fl. 25 kr. zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 200 fl. als voll
anzunehmen ist.
Dieser Skala unterliegen: Gesellschafts-Verträge nach dem Werthe des zum Ge
schäftsbetriebe verwendeten Kapitals oder Vermögens, Anstellungs-Dekrete, alle entgelt
lichen Sessionen, welche nicht Schuidforderungen betreffen. Lieferungs-Verträge, durch
welche Jemanden Sachen oder Arbeiten sammt dem Stoffe geliefert werden, nach dem
bedungenen Preise.
Privat - Aktien - Coupons, Aktien- und Kommendite - Gesellschaften im Falle der
Vereinigung ihrer Mühe und ihrer Sachen, Kaufverträge über bewegliche Sachen, der
Gewinnst von Lotterielosen, wenn er die Spieleinlage übersteigt, auf den Ueberbringer
lautende Obligationen, Tauschverträge bei beweglichen Sachen nach der Hälfte des Wer
thes der eingetauschten Sachen. —
Stempel- und Gebühren - Tarif
von Schriften und Urkunden, welche einer festen und skalamäßigen oder
Perzentual - Gebühr unterliegen.
Abschriften: amtliche, einfache, d. i. nicht vidimirte;
wenn sie von einem Gerichte ausgestellt werden . . . — fl. 36 kr.
bei Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 50 fl.. . . — „ 25 „
wenn sie von anderen Behörden ausgestellt werden . . — „50 „
ämtlich vidimirte 1 „ — „
bei Rechtsstreiten von nicht mehr als 50 fl — „ 50 „
nichtämtliche, d. i. von Parteien selbst verfaßte, wenn sie
ämtlich oder von Notaren vidimirt werden . . . — „ 50 „
ämtliche und nichtämtliche, von demjenigen, gegen wel
chen die Urkunden beweisen soll, selbst vidimirte, wie
Original - Urkunden;
von anderen Personen vidimirte, wie Zeugnisse;
Abschriften und Auszüge aus den inländischen Vermes-
snugSprotokollen, welche als ämtliche und unter ämt-
licher Bürgschaft ausgefolgt werden . . . . . . — „ 50 „
A l i m e n t a t i o n s - G e s n ch e — „ 50 „
A l t e r s n a ch s i ch t s - G e s u ch e — „ 50 „
A n st e l l u n g s - G e s u ch e — „ 50 „
Anzeigen — „ 50 „
Aufkündigungen, außergerichtliche — „ 50 „
gerichtliche nebstbei vom 1. Bogen . . . . — „ 36 „
gerichtliche von Kapitalien — „ 36 „