Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1900 (1900)

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Matrikelauszüge, b. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
Taufen, Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen Fall. 
werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus 
gestellt, so sind sie gebürenfrei. 
Pässe, siehe Reiseurkunden. 
Pensionsgesuche 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
Gnadengesuche im Verfahren wegen Gesällsübertretungen, vom 
1. Bogen 
im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt 
in Gebürenbemessungs - Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 50 fl. nicht 
überschreitet 
wenn sie 50 fl. überschreitet 
Reiseurku nden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wand erblicher, von jeder Ausfertigung 
b) für andere Personen 
Scheidebriefe 
Schenkungsurkunden: 
a) unter Lebenden 
b) auf den Todesfall, vom 1. Bogen 
S tistbriefe 
Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-Gesuche, sowie auch Li 
cenzen, vom 1. Bogen 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen 
Verkündscheine 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
Wasfenpässe 
Wechselproteste, und zwar: 
a) vom Notar 
b) vom Gerichte: 
aa) über eine Wechselsorderung von nicht mehr als 200 fl 
bb) über 200 fl 
Weiberverzichtsreverse, von jedem Bogen. . 
Wohnungsaufkündigungen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, vom 1. Bogen . . . 
b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be 
funde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen 
c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse 
- fl. 50 kr. 
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Dag Dostwesen. 
A. Mriefpoft. 
Mit der Briefpost werden befördert: 1. Briefe und Schriften ohne 
Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Waren 
proben und Muster; 5. Zeitungen und periodische Druckschriften; 6. Postanweisungen; 
7. Postausträge und 8. lebende Bienen in Holzkästchen. 
Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, sowie die Person 
des Empfängers, beziehungsweise die Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten 
oder gleichnamigen Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Orts-
	        
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