Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1900 (1900)

Schonzeiten des Wildes und der Jitche. Schonzeit. 
Wild- 
oder Fischart 
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Hasel-, Stein- und Schneehühner 
Alle Schnepfen arten 
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Fasanen, Rebhühner und Wachteln 
Wildgänse, alle Arten von Wildenten, 
Sumvi- und Wasservögel 
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Rutten 
b. 15. 
Hechte, Näslinge 
Asche, Huchen 
Regenbogen-Forellen 
Flußbarsche 
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Schille, Züngel 
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Sterlet, Karpfen 
Barben 
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Brachsen 
Lauben, Grundeln (Gründling, Greß- 
ling) und sämmtl. karpfenartige Fische 
Welt«'. (Scheiden, Waller), Schleien 
Seeforellen unter 5 kg 
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Bachforellen 
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Seesalblinge 
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b.15. 
Bachsalblinge 
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b.15. 
Renken (Rheinanken), Riedlinge und 
Kröpflinge 
Männliche Krebse 
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Weibliche Krebse (bis auf weiteres) 
Perlmuscheln 
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Es dürfen weder zum Verkaufe feilgeboten, noch in den Gasthäusern angeboten oder ver 
abreicht werden: 
1. Die oben angeführten Fischarten und Krebse während der daselbst bestimmten Schonzeiten rmt 
Ausnahme der ersten drei Tage derselben; 
2. in keiner Jahreszeit die nachbenannten Fische, wenn dieselben, von der Kopfspitze bis zum Ende 
der Schwanzflosse gemessen, nicht mindestens folgende Länge haben: Flußbarsche (Bärschlinge) 
und Riedlinge (Kröpflinge) 15 Centimeter; Bachforellen, Regenbogen-Forellen, Aeschen, Saib 
linge, Bachsalblinge, Renken (Rheinanken), Rutten, Schleien, Züngel, Seider (Frauennerfling) 
und Barben 20 Centimeter; Hechte, Schille und Karpfen unter 25 Centimeter; Huchen, See 
forellen (Lachse), Welse und Aale 40 Centimeter; ferner Edelkrebse, welche, vom Kopfe bis zum 
Schwanzende gemessen, nicht die Länge von mindestens 14 Centimeter haben; Perlmuscheln, 
welche nicht mindestens eine Länge von 10 Centimeter in der Längsachse gemessen haben. 
*) Und bis 15. Juli des folgenden Jahres.
	        
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