Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1900 (1900)

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wickelnde Kohlensäure, die sich anfänglich in dem leeren Raume des 
Fasses a ansammelte, durch den Spund und durch das Wasser entweichen. 
Durch letzteres wird sie nämlich gepreßt, nachdem sie vorher das aufge 
stülpte Gefäß ein wenig gehoben hat. Die äußere Luft aber wird durch 
das abschließende Wasser am Eindringen in das Faß gehindert. Noch ein 
facher ist eine andere Gährspundvorrichtung, die sich jeder ohne viel Kosten 
und Mühe selber anfertigen kann. Man wählt einen Korkspund, der auf 
das dazu bestimmte Faß paßt, und bohrt oder brennt in dessen Mitte ein 
Loch von ungefähr fünf Millimeter Durchmesser. Dann biegt man eine 
Glasröhre von gleicher Stärke über einer Spiritusflamme, steckt den einen 
Schenkel des Röhrchens in den Kork und den anderen in ein Gefäß mit 
Fig. 10. 
I 
Gährspund. 
Wasser, das man dann auf das Faß stellt. Bei der Anwendung dieser 
Gährspunde sei noch bemerkt, daß das Faß nicht spundvoll sein darf; auch 
darf der untere Theil des Spundes oder des durchgebohrten Röhrchens 
nicht in die Flüssigkeit hineinreichen, weil sonst die Kohlensäure sie zum 
Fasse Hinaustreiben würde. 
Ferner sei noch erwähnt, daß es von Vortheil ist, die gährende 
Flüssigkeit während der Gährzeit, besonders am Schlüsse derselben täglich 
ein- bis zweimal stark zu bewegen, was am besten durch Umrühren oder 
Schütteln erfolgt. Es hat dies den Zweck, die Hefe, welche sich bereits 
zu Boden gesenkt hat, wieder aufzurühren und die Kohlensäurebläschen, 
die sich bei der Gährung entwickeln und an die Hefe setzen, aus der Gähr- 
masse zu entfernen. Die Kohlensäure tobtet die Hefepilze, und da der Gang 
der Gährung von der Lebensfähigkeit der Hefe abhängt, so muß man darauf 
bedacht sein, die Gasblasen durch Bewegung zu entfernen und so die Hefe 
entwicklung zu fördern. 
Sobald der Wein ruhig geworden ist, kann die Hauptgährung als 
beendet betrachtet werden. Solange der Wein gährt, darf das Faß nicht 
verspundet werden, weil dasselbe sonst durch den Druck der sich noch ent-
	        
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