damit sein Wahlspruch „Für Volk und Gott in Freud
und Not“ ehebaldigst Erfüllung finden möge.
Allerdings müßte auch in allen österreichischen
nichterwerbstätigen Kapellen ohne Unterschied des Na—
mens, Stärke und VRanges die Vernunft reifen, daß
nur in der geschlossenen Einheit die Wacht liegt. Ich
bin vollkommen überzeugt, daß es dann den sogenannten
Berufsnörglern, Neidern und Unruhestiftern niemals
möglich ist, offensis gegenüber dem Reichsverbande auf—
zutreten, ohne sich aber scheinbar der Tragweite ihres
unkollegialen Handelns, auch nur im primitivsten Sinne
bewußt zu sein, ist es verständlich, was von der Ge—
genseite geschieht.
Lassen wir uns unter keinen Umständen dieses, von
uns seit Kindheit an gepflegte Idealgut, die gute öster—
reichische Volksmusik in ihrer großen Mannigfaltigkeit
rauben, sondern wachen wir im R. V., um im Be—
darfsfalle sofort den rücksichtslosen Kampf aufzuneh—
men und wenn es sein sollte, mit eiserner Faust jenen
Widersachern ihr Handwerk zu legen! Auch sollten dies—
falls die Namen jener Herren in der Alpenländischen
Musiker-Zeitung fallweise veröffentlicht werden.
Ich bitte mir ob meiner offenen Schreibweise nicht
ungehalten zu sein. Falls sich dieser Artikel zur Ver—
öffentlichung in der kommenden Folge eignen würde,
können Sie ihn verwenden.
Im Sinne des Vorerwähnten wünsche ich dem
Reichsverband für österreichische Volksmusik ein recht
friedliches und erfolgreiches Neujahr, zum Wohle der
ihm angegliederten Verbandskapellen, gemäß des Satzes:
Stets treu zu Oesterreich
Im NVamen vieler oststeirischer Verbandskapellen
zeichnet mit einem kräftigen Musiker-Heil!
Feuerwehrkapelle Gleisdorf
Köberl. ObBmann. —
Bezugsgebühren 19357 Genau beachten!
Der heutigen Folge liegen Erlagscheine bei und
wollen selbe zur Einzahlung der Bezugsgebühren für
1935 verwendet werden. 22.
Die Einzahlungen mögen der Ordnung halber so—
fort erfolgen.
Die Bundeskapellen erhalten ein Exemplar der
Zeitung durch Bezahlung ihres Jahresbeitrages vom
Reichsverband zugesendet. Um aber die Zeitung wo—
möglich allen Amtswaltern zugänglich zu machen und
die gerade in der jetzigen Zeit notwendigen Aufklärun—
gen allgemein zu verbreiten, möge eine Zeitung für
die Kapelle aus Vereinsmitieln bestritten werden. Es
soll nicht vorkommen, daß die Zeitung bei den Musi—
kern, oder den Amtswaltern der einzelnen Kapellen un—
bekannt ist. Ja, es haben sich sogar Fälle ereignet, bei
denen der Zeitungsempfänger die Zeitung überhaupt
nicht liest und unbeachtet laͤßt und so die Kapelle der
schweren Gefahr aussetzt, daß die Musik über die not—
wendigen Vorkommnisse ganz im Unklaren gelassen
wird. Jede Kapelle sollte wenigstens für den Kapell—
meister und den Obmann eine Zeitung haben.
Wir machen nochmals auf den ermäßigten Bezug
der Zeitung durch die Musiker aufmerksam und lie—
fern das Blatt auch an alle Kapellen zu 30 Groschen
pro WMonat und Exemplar, wenn eine Kapelle wenig⸗
stens 8 Zeitungen bestellt! Wir kommen dadurch den
——
—
„Alpenländische Musiker-Zeitung“
Kapellen sehr entgegen und ist diese Lieferung nur dann
nöglich, wenn sich viele Kapellen beteiligen. Bisher
Jaben zahlreiche Kapellen von dieser Begünstigung schon
Hebrauch gemacht. Um diesen Bezug für die Wusiker
noch zu erleichtern, können diese Zeitungen monatlich
zezahlt werden, wobei immer ein Musiker in der Probe
die Zeitungsgebühr von den MWusikern einhebt und den
Betrag monatlich einsendet.
Werbet für unser Blatt! Werbet Gaststättenan—
zeigen! Bei Bezug von 10 Zeitungen liefern wir eine
Zeitung noch gratis mit und senden 11 Stück für 10
bezahlte!
ESeäid immer eingedenk, daß unsere Zeitung unser
Kampfinstrument istt!
Jeder Amtswalter, Gauobmann, Landesführer, Be—
zirksobmann und jeder Funktionär des Reichsverbandes
erhält monatlich eine Zeitung zugesendet. Dieses Exem—
olar ist aus den betreffenden Kassen zu bestreiten. Dabei
ann es vorkommen, daß ein Funktionär zugleich Emp—
änger des vom Reichsverband bezaählten Exemplares
st und Empfänger der Zeitung für seine Kapelle. In
diesem Falle wolle die Zeitung nicht zurückgesendet
verden, sondern möge weitergegeben werden. Für die
Funktionäre tragen die Zeitungsschleifen die Auf—
schrift: Pflichtexremplar.
Oberösterreicher⸗Kapellen Achtung!
Auf zahlreiche Anfragen geben wir folgendes be—
kannt: Der neugegründete Verband der Bereins—
und Landmusikkapellen hat sich dem Reichs—
verband angegliedert und kommt daher ein Beitritt zu
diesem Verbande nicht mehr in Betracht Der einzige
Verband für die Land- und Volksmusik—
kapellen ist der Reichsverband, der der Zen—
rralverband aller Landkapellen ist. Eigene Landesber—
bände kennt der Veichsverband nirgends, sondern dieser
gliedert sich in Gauderbände innerhalb der einzelnen
Länder, die unter einer gemeinsamen Landesführung
stehen. Es wollen daher die Ernennungen des Reichs—
verbandes in der heutigen Folge beachtet werden. An—
dere Funktionäre kennt der Reichsverband nicht und
stehen auch alle Zuschriften, die nicht vom Reichs-—
oder Gauverband direkt gefertigt sind, mit
uns in keinem Zusammenhange!
Die Reichsverbands-Leitung.
Achtung Kapellmeister! Wichtig! 3
In der letzten Zeit ist es wiederholt vorgekommen,
daß Funktionäre der Kapellmeisterunion unseren Ka—
pellmeisterausweis als illegalen Berechti—
gungsschein erklärt haben und sogar die Ab—
nahme dieses Kapellmeisterausweises, der die Mit—
gliedskarte des Reichsverbandes für unsere Verbands—
kapellmeister ist, durch die Behörden versucht haben.
Wir geben allen Kapellmeistern die Warnung, daß sie
diesen Ausweis nicht abzugeben brauchen und
solche Irreführungen der Behörde sofort zur An—
zeige zu bringen haben.
— — ——
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