Volltext: Alpenländische Musiker-Zeitung Folge 3 1931 (Folge 3 / 1931)

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Fachblatt der Nichtberufsmusikerschaft Osterreichs 
Schriftleitung: Ed! Munninger, St.Lambrechten, Bez. Ried i. J./Vexrwaltung: Alpenländischer Volksverlag, 
Linz a. d. D., Goethestr. 15 Ers cheinen: Einmal monatl.“ Preis: Jährl. S3:160 (RM 250), Einzelheft 30 Groschen 
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1933. 2. Jahrgang 
— 
Vicdeant consulees 
Ein Ruf an die Volksvertreter Ssterreich 
Schlafen sie wirklich alle, die als Rufer 
im Streite auf den Zinnen stehen sollen beim Ab— 
wehrkampf gegen den in der Nacht und heimlich still, 
dafür aber um so hartnäckiger stürmenden Feind? Wie 
viel Basteien sind bereits durch die schlafenden Wäch— 
ter den Widersachern in die Hände gefallen! Zetzt setzt 
er zum letzten Sturme an auf ein hohes Volksgut, 
unsere Landmusik! Es soll der Plan zur Wirklichkeit 
gebracht werden, im Parlament ein Gesetz durchzubringen, 
das den Nichtberufsmusikern; den „Dilettanten“, weil 
„unbefähigt“, die entgeltliche Musikausübung zu ver— 
bieten, falls sie nicht gewerkschaftlich organisiert sein 
sollen. Wir wissen zur Genüge, was man damit will! 
Nicht genug, daß auf uns Nichtberufsmusikern der Fron— 
dienst der Musikschutzabgabe wuchtet, eine Fronlast, die 
uns erdrückt und dabei die Früchte unserer Steuer an— 
deren Leuten in den Schoß fallen; nicht genug, daß man 
unsere unpolitischen Landesverbände in eine rein po— 
litische Gewerkschaft pressen will; nicht genug, daß bis 
zur Stunde uns Nichtberufsmusikern niemand auch nur 
mit einem Groschen unterstützt hat, würde man jetzdt 
noch zugeben, daß man uns auf „gesetzlichem““ Wege 
den Todesstoß versetzt! Mögen doch in letzter Stunde 
alle berufenen Maͤnner und Stellen ihre ganze Auf— 
merksamkeit darauf richten, was eigentlich mit der Neu— 
einbringung des Musikergesetzes beabsichtigt ist. 
Die am 8. Wärz d. J, in Kitzbühel in Tirol 
versammelten Vertreter aller Nichtberufsmusiker⸗Landes— 
verbände Oesterreichs haben mit ehrlicher Entrüstung die 
Ausführungen des Bundesobmannes von Oberösterreich, 
Lehrer Eduard Munninger in Lambrechten, über die 
beabsichtigte Einbringung eines Musikergesetzes im Na— 
tionalrat entgegengenommen. Wie aus diesen Ausfüh— 
rungen. zu ersehen ist, beabsichtigt die sozialdemokra— 
tische Partei ein Gesetz durchzubringen, wonach die freie 
Musikausübung, d. h. die Musikausübung gegen Ent— 
gelt nur den Mitgliedern der Berufsmusikergewerkschaften 
porbehalten sein soll. Die Auswirkung eines solchen 
Gesetzes kann nur der ermessen, der weiß, daß der Be— 
tand einer Landmusikkapelle nur von den kargen Ein— 
rahmen aus Konzerten und sonstigen Veranstaltungen 
ibhängig ist. Nicht zu reden von der Tatsache, daß 
ie Landmusikkapellen keine auf Gewinn abzielenden Kör— 
erschaften darstellen, sondern daß sogar jeder einzelne 
andmusiker persönlich nennenswerte finanzielle Opfer für 
ie Musik erbringt und die Einnahmen dieser Veran— 
altungen für die laufenden Ausgaben, wie Neuanschaf— 
ung von Instrumenten und Wusikalien, Reparaturen 
der Instrumente, Uniformierung und sonstige dringende 
Behelfe verwendet werden. Es gibt nur ganz wenige 
Musikkapellen, die von einer Körperschaft, z. B. der 
Irtsgemeinde, unterstützt werden und in den gegebenen 
Fällen auch nur mit ganz unzureichenden MWitteln. 
Die versammelten Teilnehmer obiger Versammlung, 
zie sich aus Vertretern der Landmusikkapellen zusam— 
nensetzen, faßten den einstimmigen Beschluß, alle geeig— 
ieten Schritte zu unternehmen, die zur Abwehr eines 
olchen Gesetzes dienen können und sehen als die geeig— 
netste Maßnahme gegen diese Bestrebung einen Appell 
an die Volkspertreter an. 
Da dieses Gesetz das Musikleben auf dem Lande 
ollkommen zerstören und unmöglich machen würde, er— 
varten wir, daß bei Beratung eines solchen einschnei— 
denden Gesetzes unbedingt die berechtigten Forderungen 
»er Landmusikkapellen Berücksichtigung finden müssen, 
vonach also erst dann ein solches Musikergesetz Zustim— 
nung der bürgerlichen Parlamentarier finden könne, 
venn es zu einer fachlichen Einigung der Berufsmusiker— 
ewerkschaften mit den Richtberufsmusikern gekommen ist. 
zine Ausnahmsstellung, die ein wahres Musikmonopol 
ür eine rein politisch eingestellte Gewerkschaft darstel⸗ 
en würde, ist von kulturellem Standpunkte aus uner— 
räglich und würde zur vollkommenen Vernichtung un— 
eres gesamten Volksmusiklebens führen.
	        
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