Volltext: Vorschläge für die Vereinigung der Stadt Urfahr mit der Landeshauptstadt Linz

II. 
Entwurf für ein Gesetz 
betreffend die Vereinigung der politischen Orlsgemeinde Urfahr mit der Landeshauptstadt 
Linz. 
Über Antrag des Landtages Meines Erz¬ 
herzogtumes Österreich ob der Enns finde Ich an¬ 
zuordnen wie folgt: 
Artikel I. 
Die bisherige politische Ortsgemeinde Ur¬ 
fahr hört auf, eine selbständige politische Orts¬ 
gemeinde zu sein, und wird mit der Gemeinde 
Linz zu einer einzigen politischen Ortsgemeinde 
unter dem gemeinschaftlichen Namen Linz ver¬ 
einigt. 
Das dermalige Stadtgebiet Urfahr wird in 
i den Stadtbezirk der Landeshauptstadt Linz ein¬ 
verleibt und ist in demselben zu konskribieren. 
Die dermalen in der politischen Ortsgemeinde 
Urfahr vereinigten Ortschaften: Auberg, Harbach, 
Heilham, Pflaster, Unterfelbern und Urfahrwänd 
werden von nun an Ortschaften der politischen 
Ortsgemeinde Landeshauptstadt Linz gleich 
Lustenau und Waldegg. 
Artikel II. 
Die Gemeinde Linz tritt in die Rechte und 
Verpflichtungen der bisherigen politischen Orts¬ 
gemeinde Urfahr ein. 
Artikel III. 
Beschlüsse der Gemeinde Urfahr in dem 
Zeitraume zwischen dem Abschlüsse des diesem 
Gesetze zu gründe liegenden Übereinkommens und 
dem Beginne der Wirksamkeit dieses Gesetzes, 
aus denen unmittelbar oder mittelbar Verpflich¬ 
tungen erwachsen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit 
der Zustimmung der Gemeinde Linz. 
Artikel IV. 
Stiftungen sowie die besonderen Zwecken ge¬ 
widmeten Fonds und Anstalten jeder der beiden 
Gemeinden bleiben ihrer Widmung vorbehalten. 
Soweit besondere Bindungen nicht bestehen, 
sind die Angehörigen und Bewohner des gesam¬ 
ten Gemeindegebietes gleich anspruchberechtigt.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.