Volltext: Vorschläge für die Vereinigung der Stadt Urfahr mit der Landeshauptstadt Linz

I. 
Entwurf für ein Eingemeindungsübereinkommen der Städte 
Linz und Urfahr. 
8 1- 
Absatz 1 unverändert. 
Abänderungsvorschlag der Gemeinde Ursahr: 
Das Stadtgebiet Urfahr wird damit ein Be¬ 
standteil des heutigen Stadtgebietes Linz und bildet 
daher mit diesem eine einzige Konskriptionsortschaft. 
Die Ortschaften Auberg, Harbach, Heilham, 
Pflaster, Unterfelbern und Urfahrwend treten zur 
Stadt Linz in jenes Verhältnis, in welchen die 
Ortschaften Lustenau und Waldegg sich gegenüber 
der Stadt Linz befinden. 
Eine Änderung im Umfange oder Namen der 
Katastralgemeinde Urfahr findet nicht statt. 
8 3- 
Vorschlag Linz: 
Nach Durchführung der Vereinigung sollen 
auf das so entstandene Gemeindegebiet alle Lau- 
81. 
Die bisherige politische Ortsgemeinde Ur¬ 
fahr, bestehend aus der Stadt Urfahr und den 
Ortschaften Auberg, Harbach, Heilham, Pflaster, 
Unterfelbern und Urfahrwänd, hört mit dem im 
Laudesgesetze betreffend die Vereinigung der 
Ortsgemeinde Urfahr mit der Landeshauptstadt 
Linz festgestellten Zeitpunkte auf, eine für sich 
bestehende politische Ortsgemeinde zu sein, und 
wird mit der Stadtgemeinde Linz zu einer ein¬ 
zigen politischen Ortsgemeinde unter dem ge¬ 
meinschaftlichen Namen Linz vereinigt. 
Der Bezeichnung Urfahr kommt in Zukunft 
nur die Bedeutung einer topographischen Be¬ 
nennung des ehemaligen Ortsgemeindegebietes 
von Urfahr zu. 
Eine Änderung im Umfange oder Namen 
der Katastralgemeinde Urfahr und der in¬ 
begriffenen Ortschaften hat nicht einzutreten. 
Alle Beschlüsse der Gemeinde Urfahr, die in 
dem Zeitraume zwischen dem Abschlüsse dieses 
Übereinkommens und dem Vollzüge der Ein¬ 
gemeindung gefaßt Werden und aus denen un¬ 
mittelbar oder mittelbar Verpflichtungen er¬ 
wachsen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zu¬ 
stimmung der Gemeinde Linz. 
8 2. 
Das gesamte Gemeindevermögen und Ge¬ 
meindegut sowie die gesamten aus Titeln welcher 
Art immer quellenden Rechte und Verbindlich¬ 
keiten der politischen Ortsgemeinde Urfahr gehen 
in gleicher Kraft und mit gleicher Wirkung an 
die Gemeinde Linz über. 
8 3. 
Vorschlag Ursahr: 
Nach Durchführung der Vereinigung sollen 
auf das so entstandene Gemeindegebiet alle Lan- 
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