Volltext: Amtliche Mitteilung Atzbach Nr. 1/2014 (Nr. 1 /2014)

2 Atzbacher Gemeindenachrichten Gemeinde & Politik GEMEINDERAT EU-Wahl Ergebnis Atzbach (ohne Walhlkarten) 2014 2009: SPÖ 44 9,36 % 40 7,53 % ÖVP 213 45,32 % 241 45,39 % FPÖ 98 20,85 % 95 17,89 % BZÖ 2 0,43 % 21 3,95 % GRÜNE 55 11,7 % 44 8,29 % NEOS 24 5,11 % REKOS 20 4,26 % EUSTOP 8 1,7 % ANDERS (KPÖ , PIRAT, Wandel- und Unabhängige 6 1,28 % ungültige Stimmen 25 Wahlberechtigte: 931 Abgegebene Stimmen am Wahltag (ohne Wahlkarten): 495 53,17 % Wahlbeteiligung mit 60 Wahlkarten: 60 % Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in seinen Sitzun- gen am 07.02.2014 und 20.05.2014 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: • Die von den Umwidmungswerbern errichtete Siedlungsstraße in Baumg- arting Nord wurde in das öffentliche Gut übernommen. • Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Atzbach wurde beschlos- sen. Trotz Einsparungen bei den Ausgaben und der sich erholenden Wirtschaftslage im vergangenen Jahr konnte der ordentliche Haushalt nicht ausgeglichen werden. Einnahmen des ordentlichen Haushaltes 2.133.149,66 Euro Ausgaben des ordentlichen Haushaltes 2.329.813,84 Euro Abgang gesamt 2013 196.664,18 Euro Einnahmen des außerordentlichen Haushaltes 895.227,16 Euro Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes 868.540,75 Euro Überschuss 26.686,41 Euro Der gesamte Umsatz mit Verrechnun- gen (Einnahmen u. Ausgaben) beträgt rund 7,52 Mill Euro. Die Gemeinde hat keine Steueraus- fälle zu verzeichnen. • Der Rechnungsabschluss der VFI und Co KG wurde genehmigt Ordentlicher Haushalt: Ausgaben 34.892,43 Euro Einnahmen 26.521,06 Euro (Ausgleich durch Gewinn/Verlust Rechnung) 8.371,37 Euro Überschuss/Abgang 0,00 Euro Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen 1.186.034,56 Euro Ausgaben 867.474,45 Euro Überschuss 318.560,11 Euro • Nach langwierigen Abstimmungsge- sprächen mit dem Land OÖ wurde die Gesamtänderung Nr. 3 des Flächen- widmungsplans der Gemeinde Atz- bach Grundsätzlich beschlossen. Alle Personen die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen konn-           21.06.2014 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeinde- amt Atzbach einbringen. • Der Fördervertrag für die Wasser- versorgungsanlage Leitungskataster BA 04 wurde beschlossen. Hierbei werden der Gemeinde Atzbach Förde- rungen in der Höhe von rund 12.000 € in Aussicht gestellt. • Auf Grund des großen Bedarfs an Nachmittagsbetreuung für Volks- schulkinder wurde vom Gemeinde- rat die Einführung einer ganztägigen Schulform in der Volksschule Atzbach ab dem Schuljahr 2014-15 beschlos- sen. Hierzu wurden 21 Kinder angemeldet. Die Führung wird in getrennter Ab- folge durchgeführt., wobei nach der regulären Schulzeit ein Mittagessen, Lern- und Freizeitzeiten angeboten werden. • Die Asphaltierungsarbeiten in der Ortschaft Weigensam wurden an die bestbietende Firma Felbermayr aus Haag am Hausruck zu einem Preis von 54.611,31 Euro netto vergeben. • Eine Umlegung des öffentlichen Verbindungsweges zwischen den Ortschaften Schnötzing und Ober- schnötzing wird vom Gemeinderat angestrebt. Aufgrund verschiedener Überlegungen und Gespräche soll der Weg von Atzbach-Sportplatz kom- mend nach Oberschnötzing Richtung Sägewerk Schachinger bereits vor dem Erreichen der Brücke vor dem Haus Huemer ‚Wirt‘, Schnötzing 6, rechts in den bestehenden landwirt- schaftlichen Zufahrtsweg einmün- den. Dieser Weg soll verlängert und damit soll ein Anschluss an den Ver- bindungsweg Schnötzing (Biel) bis Gneisting (Zöbl) hergestellt werden. Die Gemeinde Atzbach würde sich an den Umlegungskosten mit maximal 20.000,- Euro beteiligen. • Bei einer erneuten Diskussion über die Grün- und Strauchschnittsamm- lung im ASZ Ottnang wurde eine Beteiligung der Gemeinde Atzbach beschlossen. Die Lagermöglichkeit in Hippelsberg muss für die Atzbacher Bürger jedoch weiter gegeben sein. Nächste Gemeindratssitzung am Donnerstag, 03.07.2014, 19 Uhr Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe der Atzba- cher Gemeindenachrichten ist am Mittwoch, 16. Juli 2014 Hauptfeststellung 2014 - Neue Einheitswerte für alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen Der Verfassungsgerichtshof hat in den letzten Jahren in mehreren Erkennt- nissen die veralteten Einheitswerte als verfassungswidrige Steuerbemes- sungsgrundlage kritisiert und aufge- hoben. Grundeigentümer und Verpächter Von der Hauptfeststellung sind alle Eigentümer von land- und forstwirt- schaftlichen Grundstücken betroffen, somit auch alle Verpächter. Neufest- stellung der Einheitswerte – nicht nur für aktive Landwirte. Die Finanzverwaltung begann Ende Mai mit dem Erklärungsversand zur Hauptfeststellung. Bezirksbauern- kammer bzw. die Landwirtschafts- kammer helfen beim Ausfüllen der Erklärungsformulare.
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