Volltext: Amtliche Mitteilung Atzbach Nr. 3 / 2010 (Nr. 3 / 2010)

AGENDA 21 – Zukunft gemeinsam gestalten! Einladung zum Informationsworkshop „Agenda 21“ am Dienstag, 28. September 2010, 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Atzbach Mit dem Agenda 21 Prozess - wie er in OÖ bereits in über hundert Gemeinden läuft - bietet sich für alle AtzbacherInnen die Möglichkeit, in einem überparteilichen Prozess ihre Ideen und ihr Wissen einzubringen und damit die Weichen für eine erfolgreiche und nachhaltige Zukunft von Atzbach zu stellen. Gemeinsam wird mit Hilfe eines externen Begleiters darüber nachgedacht, wo in Atzbach der Schuh drückt, was man verbessern könnte, aber auch welche Stärken man unbedingt ausbauen sollte und wofür die Atzbacher „Feuer und Flamme“ sind. Ein Zukunftsprofil für die Gemeinde als ein roter Faden für die zukünftige Entwicklung Atzbachs wird erstellt und Projekte werden umgesetzt, um aus Atzbach eine noch schönere und lebenswertere Gemeinde zu machen. Im Agenda 21 Prozess soll die Bevölkerung beispielsweise in die Entwicklung der Landwirtschaft, der Bewahrung der Nachbarschaftshilfe, die Sicherung der Nahversorgung, Kultur- , Jugend-, Wirtschaft und Energie- oder auch in Infrastrukturfragen eingebunden werden. Bei diesem Informationsabend werden nicht nur das Konzept und der Ablauf der Agenda 21 vorgestellt, sondern auch schon im Vorfeld über Themen diskutiert, die Ihrer Meinung nach wichtig sind für die Zukunft von Atzbach. Die Gemeinde lebt von Menschen mit guten Ideen und solchen, die ihre Ideen und Meinungen miteinbringen! Nutzen Sie Ihre Chance und reden Sie mit! BAUM- und STRAUCHSCHNITT im Straßenraum Die Gemeinde wird derzeit aufgrund der üppigen Vegetation vermehrt auf das Zuwachsen von Straßen– bzw. Gehwegraum aufmerksam gemacht. Bäume und Sträucher, die am Straßenrand entlang von öffentlichen Wegen und Straßen zu stark wachsen, behindern die Sicht und damit auch die Verkehrssicherheit. Sie engen auch den öffentlichen Straßenraum und damit die Benutzbarkeit ein. Herabhängende Äste und in den Straßenraum wachsende Sträucher und Bäume führen besonders bei Regen und Schneefall zu unzumutbaren Behinderungen. Um nicht schadenersatzpflichtig zu werden, haben Grundeigentümer Sträucher und Äste, die in das Lichtraumprofil hineinragen, rechtzeitig zu entfernen. Das Lichtraumprofil umfasst mindestens das öffentliche Gut bis zu einer Höhe (senkrecht) von 4,50 m. Die Gemeinde als Straßenerhalter ist nicht für das Zurückschneiden auf Privatgrundstücken zuständig. Im Sinne der Sicherheit werden daher alle Baum und Strauchbesitzer ersucht, an ihren Grundstücken zu prüfen, ob der Straßenraum ast- und strauchfrei ist, andernfalls mögen die nötigen Rückschnitte vorgenommen werden. Aber auch Nachbarn haben mit Ästen und Sträuchern die über die Grundstücksgrenze ragen mitunter keine Freude. Auch hier gilt – Rücksicht nehmen und Grenzen respektieren. Beschädigungen am Straßenbankett! Die Gemeinde Atzbach ist für die Erhaltung der Gemeindestraßen und den zugehörigen Nebenanlagen wie Bankette, Straßengraben und Durchlässe zuständig. Im Rahmen der Instandhaltung wird immer wieder festgestellt, dass diese Einrichtungen aus Unachtsamkeit, aber auch teilweise vorsätzlich, beschädigt werden. Das Bankett und der Straßengräben sind wichtige Faktoren für die Haltbarkeit einer Straße. Das Bankett dient als Stabilisator der Fahrbahndecke. Die Straßengräben ermöglichen das schadlose Ableiten der Niederschlagswässer und verhindern das Eindringen von Wasser in den Straßenkörper. Wird ein Bankett durch einackern beschädigt oder werden Straßengräben zugeschüttet, ist mit Folgeschäden am Fahrbahnbelag zu rechnen. Reparaturen derartiger Schäden sind sehr kostenintensiv und reduzieren die Lebensdauer einer Straße enorm. Seite 11
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