Volltext: Amtliche Mitteilung Atzbach Nr. 2/2007 (Nr. 2 /2007)

Reisepässe BH Vöcklabruck informiert: 2007 verlieren ca. 17.000 Reisepässe im Bezirk ihre Gültigkeit wegen Zeitablauf. Um in der Hauptreisezeit lange Warte- zeiten zu vermeiden, wird eine frühe Beantragung empfohlen. Beizubringende Dokumente für die Neuausstellung: - alter Reisepass, - Passfoto nach den entsprechenden EU-Richtlinien (Fotografen sind informiert), das nicht älter als ? Jahr sein darf - Meldezettel (falls vorhanden, wird sonst von uns erhoben) - Geburtsurkunde (wenn Geburtsort in Ihrem alten Pass nicht aufscheint, bzw. wenn Antragsteller noch minderjährig ist) Bei Änderungen (Name, Titel etc.) bitte die entsprechenden Dokumente im Original vorlegen. Bei Verlust des alten Reisepasses: - anderer amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis) oder Identitätszeugen (der sich ausweisen kann), - Geburtsurkunde (im Original) - Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original), - Passfoto - Meldezettel (falls vorhanden) Zustellung: - bei normalen Reisepässen aufgrund des großen Andrangs 7-8 Tage (ab Dateneingabe) - bei Expresszustellung bis zu 3 Tagen (Mehrkosten 31,- Euro), - bei Antragstellung im Wege der Gemeinde bis zu 3 Wochen! Notpass: Wird direkt von der Behörde ausgestellt, wenn keine Zeit mehr für die übliche Zustellung besteht. Nachteil: Gilt nur für die Urlaubsreise, bzw. ? bis 1 Jahr Gültigkeit nach Ausstellung. Kosten: € 69,- normaler Pass € 100,- Expresspass € 69,- Notpass Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr: Der Kinderreisepass hat den Vorteil, dass das Kind unabhängig von den Eltern, z.B. auch mit den Großeltern verreisen kann. Es gibt zwei Arten des Kinderreisepasses: - ohne Chip (gilt für alle Länder, außer Amerika) .. € 26,- mit Chip (gilt für alle Länder inkl. Amerika) .. € 69,- Erforderliche Unterlagen: - Staatsbürgerschaftsnachweis (wird vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt), - Geburtsurkunde, - Passfoto nach den EU-Richtlinien, - Meldezettel, falls vorhanden - Anwesenheit eines Erziehungs- berechtigten (ausweisen), falls das Kind im Reisepass der Eltern eingetragen ist, diesen auch mitbringen, damit das Kind gestrichen werden kann. - bei geschiedenen Eltern Beschluss des Bezirksgerichts über die Obsorge Die Dokumente sind im Original vorzulegen. Gültigkeit des Kinderreisepasses: bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre, bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre Kindereintragungen: Kosten € 26,- Sind nach wie vor im Reisepass der Eltern bis zum 12. Lebensjahr möglich. Gilt jedoch nicht in jedem Land (z.B. Ägypten, Bulgarien, USA). Mitzubringende Dokumente: Geburtsurkunde und ggfls. Meldezettel des Kindes. Bei Neuausstellung eines Reisepasses für Vater/Mutter ist die Eintragung des Kindes kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.bmaa.gv.at www.help.gv.at www.bh-voecklabruck.gv.at FERIALJOBBÖRSE Das Jugendservice des Landes OÖ bietet für Jugendliche in Oberösterreich wieder eine Ferial- und Nebenjobbörse unter der Homepage www.jugendservice.at an. TIPP: die aktuelle Broschüre „Ferial- und Nebenjobsuche 2006“ ist ab sofort im JugendServicePoint Gmunden Kirchengasse 9, 4810 Gmunden Mo und Mi 14:00 bis 17:00 Uhr Tel. 07612/1799 erhältlich und kann auch per Email (jugendservice- gmunden@ooe.gv.at) bestellt werden.
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