Volltext: Neuer Braunauer Kalender 1901 (1901)

86 — 
Atempel-Tarif 
bezüglich jener Urkunden, welche einer scalamäßigen Gebühr unterliegen» 
Scala I. 
Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist, als „auf Sicht" oder auf eine bestimmte Zeit 
„nach Sicht" ohne Unterschied ob im In- oder im Auslande zahlbar, sowie jede Vervielfältigung 
derselben (secuuda — tertia u. s. w.) und jede girirte Wechselcopie unterliegen, wenn der Wechsel 
im Jnlande ausgestellt wurde und die Zahlung nicht später als 6 Monate vom Ausstellungstage 
erfolgen soll, oder wenn derselbe im Auslande aufgestellt wurde, nicht später als 12 Monate vom 
Ausstellungstage erfolgen soll, der Stempelgebühr nach Scala I. 
Bis 75 fl. 5 fr. über 900 fl. bis 1050 fl. 70 kr. 
^ 1050 
„ 1200 
„ 1350 
„ 1500 
„ 3000 
„ 4600 
1 fl. mehr, 
über 75 fl. „ 100 
„ 150 „ „ 300 
„ 300 „ „ 450 
„ 450 „ „ 600 
„ 600 „ „ 750 
„ 700 „ „ 900 
und so fort von je 1500 fl. 
voll anzunehmen ist. 
5 
10 
20 
30 
40 
50 
60 
1200 
80 
1350 
■■ 
90 
n 
1500 
1 
fl- 
3000 
ff 
2 
4600 
ff 
3 
6000 
„ 
4 
„ 
Über 6000 fl. bis 7500 fl. 5 fl. 
7500 
9000 
10500 
12000 
13500 
9000 
10500 
12000 
13500 
15000 
6 
7 
8 
9 
10 
um 
wobei ein Restbetrag 
©cala II. 
von weniger als 1500 fl. als 
Für Quittungen und Rechtsgeschäfte, bei welchen die Stempelgebühr nach der Scala zu ent¬ 
richten ist und welche nicht unter Scala III oder I gehörend bezeichnet sind, dann für im Jnlande 
ausgestellte Wechsel, welche später als 
Auslande ausgestellte Wechsel, welche 
über 
fl. 
fl. 
fl. 
kr. 
Bis 
20 
7 
über 
20 
40 
— 
13 
„ 
40 
„ 
60 
— 
19 
„ 
60 
100 
— 
32 
„ 
100 
ff 
200 
— 
63 
„ 
200 
300 
— 
94 
„ 
300 
„ 
400 
1 
25 
über 8000 
ft. von je 
400 
fl. 
eine 
6 Monate 
später als 
fl. bis 
400 „ 
800 „ 
1.200 „ 
1.600 „ 
2.000 „ 
2.400 • 
vom Ausstellungstage zahlbar sind und für im 
12 Monate vom Ausstellungstage zahlbar sind. 
fl. 
800 
1.200 
1.600 
2 000 
2.400 
3 200 
fl- 
2 
3 
kr. 
50 
75 
25 
50 
über 
fl. 
3.200 
4.000 
4.800 
5.600 
6.400 
7.200 
bis 
fl. 
4 000 
4.000 
5.600 
6.400 
7.200 
8 000 
fl. 
12 
15 
17 
20 —- 
22 50 
25 — 
kr. 
50 
50 
1 fl. 25 kr 
zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 400 fl. als voll anzunehmen ist. 
Scala III. 
Für Darlehensverträge bei Schuldscheinen auf Ueberbrhtger lautend, Dienstleistuugsverträgen, 
Aktien- und Kommandit - Gesellschaften über 10 Jahre, Vermögenseinlagen der Kommanditisten, 
Lottogewinnsten, Hoffnungskäufen, Leibrentenverträgen, bei Ueberlafsuug beweglicher Sachen, und 
Kauf-, Tausch- und Lieferungsverträgen beweglicher Sachen. 
fl. 
fl. fl- 
kr. 
Bis 
10 — 
07 
über 
10 
lf 
20 - 
13 
„ 
20 
„ 
30 — 
19 
„ 
30 
„ 
50 — 
32 
„ 
50 
100 — 
63 
ff 
100 
n 
150 — 
94 
150 
„ 
200 1 
25 
über 
4000 fl. ist 
von je 200 fl. 
über 
fl- 
200 
400 
600 
800 
1 000 
1.200 
bis 
fl- 
400 
600 
800 
1.000 
1.200 
fl kr. 
2 50 
3 75 
1.600 10 — 
fl. bis 
fl. 
fl. 
kr. 
über 
1.600 
„ 
2 000 
12 
50 
„ 
2.000 
n 
2.400 
15 
—. 
„ 
2.400 
tf 
2.800 
17 
50 
2.800 
t 
3.200 
20 
3.200 
3.600 
22 
50 
„ 
3.600 
„ 
4.000 
25 
— 
Ist- 
Altes und neues 
100 Kilogramm = 200 Zollpfund; 56 Kilogramm — 100 Wiener - Pfund; l Kilo = 56 Loth; 
100 Gramm — 6 Loth; 20 Gramm = l‘/8 Loth; 1 Hektoliter — 1% Wiener-Metzen; l Wiener 
Metzen — 61-/, Liter; 1 Hektar 1«/, Joch^
	        
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