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Feldkriegsgericht oder Bordkriegsgericht. Da vor ein solches
Gericht, dem Buchstaben nach, sowohl ein Gemeiner als
auch ein General kommen kann, ist seine Zusammen¬
setzung natürlich eine schwankende in bezug auf den
Rang der Beisitzer, da es Grundsatz ist, daß kein Bei¬
sitzer einen niedrigeren Rang als der Angeschuldigte
innehaben darf. In jedem Fall besteht aber ein Feld¬
oder Bordkriegsgericht aus fünf Mitgliedern.
Wo die Feldstand- oder Kriegsgerichte von Fall zu
Fall zusammenzutreten haben, bestimmt der Gerichtsherr.
Oft ist es in diesem Kriege vorgekommen, daß mangels
geeigneter Räumlichkeiten im Freien verhandelt wurde.
Sonst finden die Verhandlungen in Sälen, Scheunen usw.
statt. — Meist sind es Bewohner der besetzten Gebiete,
gegen die vorgeschritten wird. Selten ist ein Soldat
der Beschuldigte. Zucht und echte Kameradschaft er-
Sie brachten mehr als den sechsten Teil der 21,3 Milliarden
Mark auf. Von den 46 Milliarden Mark unsrer ge¬
samten bisherigen Kriegsanleihen haben Sparkassen und
ihre Einleger fast den vierten Teil gezeichnet und dabei
doch ihren Einlagebestand auf der Höhe, wie er vor
dem Kriege war, erhalten können. Andrerseits sind die
Darlehnskassen auch diesmal, wie früher, wieder nur
mit minimalen Beträgen in Anspruch genommen worden,
die Einzahlungen auf die Anleihen gingen wiederum
in überraschend schneller Weise vor sich.
Diesen Anleiheerfolgen gesellten sich steuerliche
hinzu. Im Frühjahr 1916 wurden vom Reichstag an
neuen Steuern eine einmalige Kriegsgewinnsteuer mit
einem voraussichtlichen Ertrage von 1—2 Milliarden
Mark sowie annähernd % Milliarde Mark dauernder
Abgaben und Steuern bewilligt. In den Bundesstaaten
Nachtaufnahme des berühmten historischen Donau-Überganges Mackensens bei Svistov.
Im Hintergründe bic neugeschlagene Brücke nach dem rumänischen Ufer, im Vordergründe die Scheinwerfer der österreichisch-ungarischen Donaumonitoren.
hebt die meisten unsrer Soldaten wie von selbst zu einer
ernsteren Sittlichkeit, die sie weit entfernt von jedem
Anlaß zu ernstlich strafender Gerechtigkeit.
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Deutsche Finqnzkrast im Jahre 1916.
Bon Wirkt Geh. Oberfinnuzrat Dr. O. Schwarz, Berlin.
Wenn man heute rückschauend unsre kriegsfinan¬
ziellen Leistungen im dritten Kriegsjahre überblickt, so
weiß man noch nicht, ob man mehr über die Finanzkraft
des Deutschen Reiches oder über die Opferwilligkeit
seiner Bevölkerung staunen soll. Während im Frieden an
den deutschen Börsen jährlich nur etwa 3—4 Milliarden
Mark Wertpapiere aller Art emittiert wurden, hat das
Deutsche Reich im abgelaufenen Jahre 1916 mittels
seiner vierten und fünften Kriegsanleihe nicht weniger
als 21,3 Milliarden Mark langfristig ausgenommen,
nachdem int Jahre vorher (1915) bereits eine nur wenig
geringere Summe, 21,2 Milliarden Mark, und in der
zweiten Jahreshälfte 1914 4,5 Milliarden Mark an Kriegs¬
anleihen aufgebracht worden waren. Das ergibt eine
Gesamtsumme von 46 Milliarden Mark. Wie die frühe¬
ren, legten auch die vierte und fünfte Anleihe Zeugnis
von dem unbedingten Vertrauen und der Opferwilligkeit
aller Schichten der Bevölkerung ab, waren sie wiederum
Volksanleihen im wahrsten Sinne des Wortes. Je 3 bis
4 Millionen Zeichner waren bei jeder der beiden An¬
leihen mit Zeichnungsbeiträgen bis 2000 Mark beteiligt.
und Gemeinden sind daneben noch einige Hunderte von
Millionen Mark Steuererhöhungen durchgesetzt worden.
Das sind finanzielle Gesamtleistungen für 1916, die bei
Beginn des Jahres selbst in Deutschland nur wenige für
möglich gehalten haben dürften.
Wie bescheiden nehmen sich diesen Erfolgen gegen¬
über die finanziellen Taten des „reichen" Frankreichs,
des „reicheren" Englands im abgelaufenen Jahre ans!
Frankreich legte vor kurzem eine — zweite — langfristige
Kriegsanleihe aus, die ihm noch nicht 10 Milliarden
Mark und damit die französischen Gesamtanleiheleistungen
im Kriege erst auf 20—21 Milliarden Mark brachte.
Das englische Parlament bewilligte im Frühjahr 1916
allerdings neue Stenern von insgesamt 1% Milliarden
Mark, langfristige Anleihen aber hat die Regierung in
diesem Jahre überhaupt nicht herausgebracht, vielmehr
alle die gewaltigen Kriegsausgaben des Jahres 1916
kurzfristig gedeckt. In England sind somit seit Beginn
des Krieges im ganzen ebenfalls nur rund 20 Milliarden
Mark durch langfristige Anleihen aufgebracht, d. h. end¬
gültig gedeckt worden, und der englische Staat befindet
sich heute in dem wenig beneidenswerten Besitze einer
kurzfristigen Schuld von mehr als 35 Milliarden Mark,
eines Betrages, der die größte Staatsschuld, die es vor
dem Kriege gab, die französische (mit 24 Milliarden Mark),
noch um 11 Milliarden Mark übersteigt. Wie stolz
fuhr das Lloyd-George-Finanzschiff, getragen von
einer ^prozentigen Kriegsanleihe, emittiert zu 95 im