Verkehrs- und Nachrichtenmittel 365
Die Eisenbahnstrecken im Heimatgebiet befinden sich im „Friedensbe
trieb“. Die für den Kriegsfall gegebenen Festsetzungen finden jedoch auf sie volle
Anwendung.
Die auf den Kriegsschauplätzen oder in deren Nähe gelegenen Eisenbahnen
sind im „Kriegsbetrieb“. Seine Grundlage bildet der Militärfahrplan, für den
ausschließlich die militärischen Zwecke maßgebend sind. Der öffentliche Verkehr
ist nur in dem Umfange zugelassen, daß die Durchführung der Militärtransporte
nicht beeinträchtigt wird und soweit Zugkräfte, Wagen und Personal verfügbar
sind. Die Bahnen des eigentlichen Kriegsschauplatzes sind dem öffentlichen Verkehr
grundsätzlich verschlossen.
Die Abgrenzung zwischen den in Kriegsbetrieb erklärten und den im Friedens
betrieb verbliebenen Eisenbahnen bilden die sogenannten Übergangsstationen,
auf denen die beim Kriegsbetrieb entstandenen Betriebsunregelmäßigkeiten ihre
Grenze und Ausgleichung finden.
Eisenbahnstrecken, deren Betrieb durch die Militär-Eisenbahnbehörden
selbst geführt wird, sind in „Militärbetrieb “. Dies ist vor allem bei den während
des Krieges in Besitz genommenen, fremdländischen oder bei den von der Militär
behörde zu Kriegszwecken neu angelegten Bahnstrecken der Fall. Verwaltung,
Betrieb und Transportwesen sind hier den Militär-Eisenbahndirektionen übertragen.
Die zum Betrieb notwendigen Lokomotiven und Wagen werden von den Eisen
bahnverwaltungen des Heimatgebietes gestellt, soweit nicht erbeutetes Material
hierzu verwendet wird. Bei der immer zunehmenden Vergrößerung der im
Militärbetrieb befindlichen Eisenbahngebiete sind an Stelle der mit dem Heere
vorrückenden Eisenbahntruppen Betriebs-, Bau- und Werkstättenkolonnen getreten,
die aus Personal der Heimat Verwaltungen gebildet sind.
Die glatte Durchführung der Kriegstransporte erfordert umsichtiges
und enges Zusammenarbeiten aller zur Mitwirkung berufenen Militär- und Zivil
behörden, namentlich der Linienkommandanturen und der dem Gebiete der be
treffenden Linie angehörigen Eisenbahn Verwaltungen. Auch bedarf es eines zu
verlässigen. Schutzes der Bahnstrecken gegen Zer st örungs versuche.
Eine große Anzahl der Transporte, vor allem die Truppen Verschiebungen
und sonstige von der jeweiligen Kriegslage abhängigen Transporte, werden kurzer
hand befohlen. Sie können sich nur dann pünktlich vollziehen, wenn alle Dienst
stellen weit vorausschauend Vorsorgen, obwohl ihnen Umfang, Zeitpunkt,
Richtung, Beginn und Ende der Transportbewegungen nicht bekannt sind. Diese
Vorsorge richtet sich in erster Linie darauf, daß auch für diesen plötzlich ein-
tretenden Bedarf Leerzüge zur rechten Zeit zur Stelle sind. Für das Heimat-
gebiet fällt hierbei erschwerend ins Gewicht, daß, wie eben erwähnt, ein großer
Teil des Eisenbahnpersonals, des Wagenparks und der Lokomotiven zum Betriebe
der eroberten Bahnen abgegeben ist.
Linienkommandanturen und Eisenbahnverwaltungen verfolgen mit ange
spanntester Aufmerksamkeit den Lauf der Transportbewegung durch ihr Linien
gebiet. Trotz der vortrefflichen Schulung unserer Eisenbahner sind Störungen
solcher gewaltiger Transportbewegungen wohl möglich. Da gilt es, Stockungen
in ihren, ersten Anfängen zu erkennen und zu beseitigen, unter Umständen auch
Eisenbahn
betrieb
Durch
führung der
Eisenbahn
transporte