Volltext: Deutsche Naturwissenschaft, Technik und Erfindung im Weltkriege

Verkehrs- und Nachrichtenmittel 365 
Die Eisenbahnstrecken im Heimatgebiet befinden sich im „Friedensbe 
trieb“. Die für den Kriegsfall gegebenen Festsetzungen finden jedoch auf sie volle 
Anwendung. 
Die auf den Kriegsschauplätzen oder in deren Nähe gelegenen Eisenbahnen 
sind im „Kriegsbetrieb“. Seine Grundlage bildet der Militärfahrplan, für den 
ausschließlich die militärischen Zwecke maßgebend sind. Der öffentliche Verkehr 
ist nur in dem Umfange zugelassen, daß die Durchführung der Militärtransporte 
nicht beeinträchtigt wird und soweit Zugkräfte, Wagen und Personal verfügbar 
sind. Die Bahnen des eigentlichen Kriegsschauplatzes sind dem öffentlichen Verkehr 
grundsätzlich verschlossen. 
Die Abgrenzung zwischen den in Kriegsbetrieb erklärten und den im Friedens 
betrieb verbliebenen Eisenbahnen bilden die sogenannten Übergangsstationen, 
auf denen die beim Kriegsbetrieb entstandenen Betriebsunregelmäßigkeiten ihre 
Grenze und Ausgleichung finden. 
Eisenbahnstrecken, deren Betrieb durch die Militär-Eisenbahnbehörden 
selbst geführt wird, sind in „Militärbetrieb “. Dies ist vor allem bei den während 
des Krieges in Besitz genommenen, fremdländischen oder bei den von der Militär 
behörde zu Kriegszwecken neu angelegten Bahnstrecken der Fall. Verwaltung, 
Betrieb und Transportwesen sind hier den Militär-Eisenbahndirektionen übertragen. 
Die zum Betrieb notwendigen Lokomotiven und Wagen werden von den Eisen 
bahnverwaltungen des Heimatgebietes gestellt, soweit nicht erbeutetes Material 
hierzu verwendet wird. Bei der immer zunehmenden Vergrößerung der im 
Militärbetrieb befindlichen Eisenbahngebiete sind an Stelle der mit dem Heere 
vorrückenden Eisenbahntruppen Betriebs-, Bau- und Werkstättenkolonnen getreten, 
die aus Personal der Heimat Verwaltungen gebildet sind. 
Die glatte Durchführung der Kriegstransporte erfordert umsichtiges 
und enges Zusammenarbeiten aller zur Mitwirkung berufenen Militär- und Zivil 
behörden, namentlich der Linienkommandanturen und der dem Gebiete der be 
treffenden Linie angehörigen Eisenbahn Verwaltungen. Auch bedarf es eines zu 
verlässigen. Schutzes der Bahnstrecken gegen Zer st örungs versuche. 
Eine große Anzahl der Transporte, vor allem die Truppen Verschiebungen 
und sonstige von der jeweiligen Kriegslage abhängigen Transporte, werden kurzer 
hand befohlen. Sie können sich nur dann pünktlich vollziehen, wenn alle Dienst 
stellen weit vorausschauend Vorsorgen, obwohl ihnen Umfang, Zeitpunkt, 
Richtung, Beginn und Ende der Transportbewegungen nicht bekannt sind. Diese 
Vorsorge richtet sich in erster Linie darauf, daß auch für diesen plötzlich ein- 
tretenden Bedarf Leerzüge zur rechten Zeit zur Stelle sind. Für das Heimat- 
gebiet fällt hierbei erschwerend ins Gewicht, daß, wie eben erwähnt, ein großer 
Teil des Eisenbahnpersonals, des Wagenparks und der Lokomotiven zum Betriebe 
der eroberten Bahnen abgegeben ist. 
Linienkommandanturen und Eisenbahnverwaltungen verfolgen mit ange 
spanntester Aufmerksamkeit den Lauf der Transportbewegung durch ihr Linien 
gebiet. Trotz der vortrefflichen Schulung unserer Eisenbahner sind Störungen 
solcher gewaltiger Transportbewegungen wohl möglich. Da gilt es, Stockungen 
in ihren, ersten Anfängen zu erkennen und zu beseitigen, unter Umständen auch 
Eisenbahn 
betrieb 
Durch 
führung der 
Eisenbahn 
transporte
	        
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