Volltext: Ernst-August-Album

Majestät dem Könige Anzeige gemacht habe unb Allerhöchstdieselbeii davon mit großer Freude 
Kenntniß genommen hätten. 
Das Comite beschloß, im berechtigten Vertrauen auf die fördernde Theilnahme im Lande, 
die Errichtung einer bronzenen Reiterstatue als das zu erstrebende Ziel hinzustellen, bnhiit bett 
an das Land zu erlassenden Aufruf zu Beiträgen für bie Ausführung solches vaterländischen 
Unternehmens zu richten unb zu bemerken, daß bie Reiterstatue bett hochfeinen König in 
Husaren-Unisorm, als charakteristisch für Seine Erscheinung, darstellen solle. 
Der Geschäftsbetrieb des Comites würbe oou großer Ausdehnung ersannt und dessen 
Dauer für eine Reihe von Jahren vorhergesehen, und daher, bei der großen Anzahl von 
Mitgliedern des Comites, für die Besorgung der lausende« Geschäfte die Bestellung eines 
engeren Ausschusses ersorbertich erachtetz biese wurde aber noch bis zur nächsten Comite-Ver- 
sammlnng, bie aus ben 17. desselben Monats bestimmt ward, verschoben. Übrigens wurde eine 
Vergrößerung des Comites um je 2 Mitgtieber aus den Bezirken ber Königlichen Landdrosteien 
und der Königlichen Berghauptmanfchast räthlich befunden und beschlossen, sofort ein Ersuchen 
an die Landdrostett und den Berghauptmann zu richten, geeignete Persönlichkeiten zum Anschluß 
an das Comite zu veranlassen, welche bei der Versammlung ant 17. anwesend sein oder vorher 
ihre Zustimmung erklären möchten, daß ihre Namen unter dem daun zu beschließenden Aufrufe 
zugefügt würden. Das Verfahren bei Versendung dieses Ausrufes in das Land wurde tn der 
Weise bestimmt, daß solche an die Oberbehörden, Magistrate und Ämter, unter Beifügung von 
Formularen zu den Listen der Unterzeichnung freiwilliger Beiträge, zu geschehen habe, damit so 
die Zeichnungen vermittelt und die einkommenden Beiträge eingesammelt würden, hinsichtlich 
derer die Wahl: ob einmalig oder jährlich aus eine Dauer von 3 Jahren, gelassen werden sollte. 
Dem Comite wurden aus Nachsuchen von dem Königlichen Finanz-Ministerium Porto- 
sreiheit für alle Sendungen ttn Lande, bestehend aus Briefen, Packeten und Geldern, und vom 
Königlichen Ministerium des Innern das Recht der juristischen Persönlichkeit bewilligt, welches 
wegen der mancherlei rechtlichen Beziehungen, in welche das Comite zur Ausführung des 
Unternehmens nothwendig treten mußte, erforderlich war. 
Das Königliche Ministerium des Innern ertheilte dem Comite auch aus Nachsuchen die 
obrigkeitliche Genehmigung zur Veranstaltung einer Sammlung von Beiträgen im Lande. 
Nachdem die Erwiederungschreiben der Lattddrosten und des Berghauptmanns mit der 
Bezeichnung von je 2 Personen, welche sich gern geneigt erklärt hätten, dem Comite sich anzu¬ 
schließen, eingelaufen waren, fand am 17. Februar 1855 die bestimmte Versammlung des 
Comites Statt, bestehend ans den Personen, welche an der vorherigen Versammlung Theil 
genommen hatten, und noch ettttgett, welche damals zu erscheinen behindert gewesen waren oder 
noch später gewünscht hatten hinzuzutreten. 
In dieser Versammlung waren die auswärtigen Mitglieder nur theilweise anwesend; die 
daran behinderten hatten aber ihre Zustimmung zu dem zu beschließende» Aufrufe und die 
Ermächtigung, ihre Namen mit darunter zu setzen, schriftlich bezeugt. 
Der vorher entworfene Ausruf ward in nachstehender Abfassung genehmigt und unterschrieben:
	        
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