Volltext: Statuten des Unterstützungs-Vereines zu Munderfing im Gerichtsbezirke Mattighofen

— 9 — 
§. 16. 
Sollte ein Mitglied dieses Vereines, an einen 
andern Ort übersiedeln, so hat dasselbe, wenn es nicht 
austreten will, die Einzahlungen in vierteljährigen Raten 
und zwar immer vorhinein unter Beilage des Vereins- 
Büchels portofrei an bie Vereinskaffe einzusenden. 
§• 17. 
Jedem Mitglied? steht es frei, die ihm gebührende 
Unterstützung nach Ablauf eines jeden Monates, Viertel¬ 
jahres, Halbjahres oder ganzes Jahr zu beheben. Mit 
Schluß eines jeden Jahres müssen jedoch alle Unterstützungs- 
beiräge behoben werden, widrigens angenommen wird, daß 
das betreffende Mitglied den gebührenden Geldbetrag zu 
Gunsten des Vereines zurückläßt und daher im nächsten 
Jahre, solche in verflossenen Jahren nicht behobenen Geld- 
Beträge nicht mehr ausbezahlt werden. 
§. 18. 
Ausgeschlossen werden alle jene: 
1. Welche die Vereinsbeiträge länger als 3 Monat schul¬ 
dig sind. 
2. Diejenige!!, welche zum Nachtheile des Vereines sich 
einer straftgerichtlichen Ucberiretung oder eines Verbrechens 
schuldig gemacht haben. 
§• 19. 
Sowohl die. Ein- als Auszahlungen geschehen alle 
*4 Monate und zwar immer am letzten Sonntage im jebött 
Monate beim Vereins-Vorstände. 
§• 20. 
Die Leitung und Verwaltung des Vereines wird einem 
Ansschuße anvertraut, welcher von und aus den wirklichen 
Mitgliedern zu wählen ist, und zwar: 
a, aus einem Vorstande,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.