Volltext: Der Weltbrand Band 3 (3; 1920)

Saarbecken bleibt 15 Jahre lang von den Fran- 
zosen besetzt. 
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet die Ve- 
völkerung durch Abstimmung, ob sie deutsch bleiben 
oder französisch werden will. Doch sollte dann dem 
famosen Völkerbunde das Recht zur Entscheidung, ob 
dem Wunsche der Bevölkerung Rechnung zu tragen 
sei, bleiben. Würde er für Deutschland entscheiden, 
so habe Deutschland die Gruben von Frankreich zu- 
rückzukaufen. „Außerhalb seiner Grenzen in Europa 
verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche 
und Vorrechte, auch in bezug auf alle ihm oder 
seinen Verbündeten gehörenden Gebiete, sowie auf 
alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus 
irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten 
Mächten gegenüber bisher zustanden. Selbstver- 
ständlich hatte es auch auf seine sämtlichen über- 
seeischen Kolonien zu verzichten. — Dem also ver- 
stümmelten Deutschland wurde nun serner auferlegt, 
alle Schäden wieder gut zu machen, die der Zivil- 
bevölkerung der Ententeländer durch kriegerische Maß- 
nahmen zu Wasser und zu Lande und in der Luft 
zugefügt worden waren. Die Teile Belgiens und 
Nordfrankreichs, die durch den Krieg verwüstet waren, 
sollten in ihren alten Zustand zurückgebracht werden, 
und dabei wurde keine Rücksicht darauf genommen, 
ob Dörfer oder Städte durch deutsche oder, was sehr 
häufig der Fall war, durch französische oder englische 
Granaten zerstört worden waren. Diese „Wiedergut- 
machungen" überstiegen schon die Kräfte Deutschlands 
bei weitem — die Kosten wurden auf 150 bis 200 Mil- 
liarden Mark geschätzt —, aber die Verbündeten behiel- 
ten sich noch dazu das Recht vor, später, wenn es ihnen 
etwa belieben würde, die Deutschen auch zur Wieder¬ 
gutmachung der auf russischem Boden angerichteten 
Schäden zu zwingen, damit die Schraube kein Ende 
habe. Zur Durchführung der Wiedergutmachun- 
gen sollte ein Wieder- 
gutmachungsaus- 
schuß eingesetzt wer¬ 
den, der „die An- 
spräche zu prüfen 
und der deutschen 
Regierung nach Vil- 
ligkeit Gehör zu ge- 
währen" habe. Zu- 
nächst einmal, ge- 
wissermaßen als 
Anzahlung, sollte 
Deutschland 20 Mil- 
liarden Mark Gold 
zahlen, und zwar bis 
zum 1. Mai 1921 
(wozu das Reich nach 
Erzbergers Meinung 
fähig war). „Die deut- 
sche Regierung liefert 
Nach der Revolution in Verlin: 
dem Ausschuß alle wird geschossen!" Nach einer Zeichnung für die „Jllustrirte Zeitung" von 
Auskünfte Über Fi- Willy Loeper, 
nanzlage und Finanzgeschäfte, Güter, Produktions- 
kraft, Vorräte und laufende Erzeugung von Roh- 
stoffen und gewerbliche Erzeugnisse Deutschlands und 
seiner Reichsangehörigen, deren er bedarf; desgleichen 
liefert sie jede Auskunft über militärische Operationen, 
deren Kenntnis für die Feststellung von Deutsch- 
lands Verpflichtungen — von dem Ausschuß für nötig 
erachtet wird. Sie räumt den Mitgliedern des Aus- 
schusses und seinen anerkannten Vertretern alle Rechte 
und die llnverletzlichkeit ein, die die ordnungsmäßig 
beglaubigten diplomatischen Vertreter befreundeter 
Mächte in Deutschland genießen." In regelmäßiger 
Wiederkehr schätzt der Ausschuß die Zahlungsfähigkeit 
Deutschlands ab und prüft das deutsche Steuersystem, 
und zwar 1. damit alle Einkünfte Deutschlands, ein- 
schließlich der für den Zinsendienst und die Tilgung 
für innere Anleihen bestimmten, vorzugsweise zur 
Abtragung der Wiedergutmachungsschuld verwendet 
werden; 2. um die Gewißheit zu erlangen, daß das 
deutsche Steuersystem im allgemeinen im Verhältnis 
vollkommen ebenso schwer ist, als dasjenige irgend- 
einer der im Ausschuß vertretenen Mächte". So ver- 
lor Deutschland seine Finanzhoheit, ja eigentlich 
überhaupt seine Souveränität. Uber allen Reichsbe- 
amten standen die Kommissionen des Ausschusses, 
die sich überall in Deutschland, wo es ihnen gut 
dünkte, niederlassen und alles verhindern konnten, 
was die Behörden anordneten. Sie wurden die 
wirklichen Herren Deutschlands. Der Verzicht Deutsch- 
lands auf die Souveränität in seinen Gebieten sollte 
sich auch darin bekunden, daß es die Jnternationali- 
sierung seiner zum Meere führenden Ströme anerkannte 
und in den Häfen Hamburg und Stettin den Tfchech o- 
Slowaken Landstücke auf 99 Jahre verpachten mußte, 
„die unter die allgemeine Verwaltungsordnung der 
Freizonen traten und dem unmittelbaren Durch- 
gangsverkehr der Waren von oder nach diesen Staaten 
gewidmet werden" 
n. Die Abgren- 
zung dieser Land- 
stücke und alle Be- 
dingungen ihrer Be¬ 
nutzung sollten durch 
einen Ausschuß be- 
stimmt werden, der 
aus einem Deutschen, 
einem Tschechen und 
einem Engländer be- 
stehen sollte. 
Auf die zahllosen 
Bestimmungen, die 
im übrigen auf die 
Unterbindung des 
deutschen Handels 
und der deutschen In- 
dustrie gerichtet wa- 
ren, kann hier nicht 
Potsdamer Platz. „Straße frei! - eingegangen 
werden. Der „Frie- 
983
	        
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