Volltext: Der Weltbrand Band 3 (3; 1920)

der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten, die Amnestie- 
frage sorvie die Frage der Behandlung der in die Gewalt des 
Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen 
mit Rußland geregelt, welche einen wesentlichen Bestandteil des 
gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, soweit tunlich, 
gleichzeitig mit diesem in Kraft treten. 
Artikel XIII 
Bei der Auslegung dieses Vertrages sind für die Bezie- 
Hungen zwischen Deutschland und Nußland der deutsche und 
der russische Teaet, für die Beziehungen zwischen Österreich- 
Ungarn und Rußland der deutsche, der ungarische und der 
russische TeXt, für die Beziehungen zwischen Bulgarien und 
Rußland der bulgarische und der russische TeXt und für die 
Beziehungen zwischen der Türkei und Nußland der türkische 
und der russische TeXt maßgebend. 
Artikel XIV 
Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden; 
die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Berlin aus- 
getauscht werden. Die russische Regierung verpflichtet sich, 
Der Friede mit Nußland zwang nun auch die 
Rumänen zum Friedensschluß, denn ihr Heer hatte 
sich ja nur durch russische Hilfe noch im Norden ihres 
Landes gehalten. Nachträglich sei von dem rumänischen 
Nebenkriegsschauplatze das Folgende bemerkt: Wäh- 
rend in der ersten Hälfte des Jahres 1917 nur un- 
bedeutende Gefechte stattfanden, beteiligte sich das neu- 
ausgerüstete und leidlich wiederhergestellte rumänische 
Heer an der großen russischen Offensive des Juli und 
errang im Putna- und Susitatale im Räume vor 
Focsani einen nicht unbedeutenden Geländegewinn, 
allerdings nicht allein, sondern von starken russischenKräs- 
ten unterstützt. Ihn suchten sie im August zu vergrößern, 
aber nun kehrte sich das Kriegsglück wieder gegen sie. 
Im Putna- und Trotustale kämpften sie unglücklich, 
wurden über den Susitaabschnitt zurückgeworfen und 
Exzellenz Liman von Sanders in 
den Austausch der Ratifikationsurkunden auf Wunsch eiuer 
der Mächte des Vierbundes innerhalb von zwei Wochen vor- 
zunehmen. Der Friedensvertrag tritt, soweit nicht seine Ar- 
tiket, seine Anlagen oder die Zusatzverträge anders bestimmen, 
mit seiner Ratifikation in Kraft. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Ver- 
trag eigenhändig unterzeichnet. 
Ausgefertigt in fünffacher Urschrift in Vrest-Litowsk am 
3. März 1918. (Folgen Unterschriften.) 
Dazu kamen Zusatzverträge über Wiederaufnahme 
der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, 
Wiederherstellung der Staatsverträge und der Pri- 
vatrechte, Ersatz für Zivilschäden, Austausch der Kriegs- 
gefangenen, Fürsorge für Rückwanderer, Behandlung 
der in die Gewalt des Gegners gefallenen Kauffahr- 
teifchiffe und Schiffsladungen, bei denen der Grund- 
satz der Gegenseitigkeit durchaus vorherrschte. 
Am 16. März ratifizierte die russische Regierung 
den Friedensvertrag, am 22.März tat der deutsche 
Reichstag dasselbe. 
seinem Standort (Palästinafront). 
verloren Panciu. In der Zeit vom 6. bis 15. Au- 
gust erbeutete Mackensen 35 Geschütze und 13000 Ge¬ 
fangene. Bis Ende des Monats verloren die Nu- 
mänen noch weitere 6000 Gefangene und mußten ihre 
Stellung zwischen Oitoz und Putna aufgeben. An- 
fang September wurde noch heftig gekämpft, in seinem 
weiteren Verlaufe machten die Rumänen noch hie 
und da Teilangriffe, aber alle Kriegshandlungen 
fielen ungünstig für sie aus. Im Oktober war der 
Krieg zum Stillstand gekommen und seitdem im Still- 
stand geblieben, und am 9. Dezember wurde der 
Waffenstillstand zu Focsani unterzeichnet. Am 21.Fe¬ 
bruar begab sich der Staatssekretär von Kühlmann 
nach Bukarest, um dort die Friedensverhandlungen 
zu beginnen. Die Gesandten der anderen kriegsüh- 
renden Länder folgten in den nächsten Tagen. Ru- 
mänien war in eine Lage gekommen, in der es jeden 
Frieden hätte annehmen müssen, auch den härtesten. 
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