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verbindlichen Normalplänen, die sich nicht bewährt
haben, die Grundsätze für die Ausführung der Schu'bauten in den
verschiedensten Verhältnissen übersichtlich und anschaulich dar
zustellen, dann würde jedenfalls im gegebenen Falle bei Schul
bauten auf dem Lande den Schulbehörden und Gemeinden die
Wahl eines richtigen Bauplaues erleichtert, und der Na hteil ver
mieden werden, daß sich nach Fertigstellung des Baues bereits
wesentliche Mängel desselben geltend machen.
Es sei hier darauf hingewiesen, daß in Kroatien und
Slavonien durch eine Verordnung der Landesregierung vom
Jahre 1895 bestimmte Vorschriften für den Bau der Volks
schulen nach modernen schulhygienischen Grundsätzen erlassen,
und denselben Baupläne angeschlossen wurden, nach welchen jetzt
die Schulbauten aufgeführt werden*
Kontagiöse Augenkrankkeiten.
Die Behandlung der kontagiösen Augenerkrankungen in der
Schule fallen, soweit sie Teilerscheinungen anderer Infektions
krankheiten sind, mit der Behandlung dieser zusammen» Das
Trachom (aegyptische Augenentzündung) fordert nach Ilueppe
keinen Ausschluß der Kinder von der Schule; seine
Bekämpfung ist eine Angelegenheit, die ein ganz spezielles Vor
gehen seitens der Medizinalbehörden erfordert.
Die Tuberkulose.
Für die Tuberkulose als Schulkrankheit ist der Umstand als
günstig anzusehen, daß dieselbe erst vom Beginn der Pubertät
bis zum 30. Jahre progressiv zunimmt, somit in den Volksschulen
von untergeordneter Bedeutung ist, und erst in der Mittelschule
an Bedeutung gewinnt. Anderseits wird es aber immer wahr
scheinlicher, daß viele Lungentuberkulose sich den Keim ihrer
Krankheit bereits im Kindesalter geholt haben, und daß auch der
Schulbesuch die Gelegenheit dazu bieten kann.
Uebrigens ist die Gefahr einer direkten Ansteckung ge
sunder Kinder durch tuberkulöse insoferne eine verhältnismäßig
geringe, als die Kinder im schulpflichtigen Alter meist nicht an Tuber
kulose der Lungen, sondern an Tuberkulose der Drüsen, Knochen,