Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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inittelkon trolle, Bau- und Wohnungshygiene u* dgL, nur eiue 
mangelhafte sein und die entsprechende Durchführung auch der 
bestgemeinten Gesetze, wie z. R. des Lebensmittelgesetzes, ver 
hindern* 
Gemeindeärzte am Sitze von Gerichtsbehörden könnten als 
ständige Gerichtsärzte bestellt und denselben an Stelle der un 
würdigen Entlohnung von Fall zu Fall eine entsprechende Er 
höhung ihres Jahresgehaltes für ihre gesamte gerichtsärztliche 
Tätigkeit zugesprochen werden, welche dem Justizärar zur Last 
fallen würde* In ähnlicher Weise könnte auch bezüglich der 
Besorgung des bahnärztlichen Dienstes durch die betreffenden 
Gemeindeärzte vorgegangen werden* 
Den Gemeindeärzten als Staatsbeamten könnte auch die 
Mitwirkung bei der Durchführung der Arbeiter^Kranken- und 
Unfall-Versicherungsgesetze, sowie einer zukünftigen Alters- und 
Invaliditätsversicherung, die Impfung und überhaupt alle jene 
Sanitätsgeschäfte übertragen werden, welche wegen ihres örtlichen 
Charakters von den Amtsärzten der politischen Behörden nicht 
besorgt werden können* 
Durch die Angliederung der Gemeindeärzte an die Organi 
sation der staatlichen Sanitätsbeamten würde ein mächtiger Körper 
von Sanitätsbeamten geschaffen, welcher unter einer einheitlichen 
obersten Leitung der Durchführung aller gegenwärtig und in 
Zukunft an den Staat und das Gemeinwesen überhaupt heran 
tretenden sanitären Aufgaben gewachsen wäre* Die soziale und 
finanzielle Stellung der Gemeindeärzte müßte jedoch unbedingt 
derart beschaffen sein, daß ihr Öffentliches Amt als ihr Haupt 
beruf betrachtet wird, neben welchem die Einnahmen aus ihrer 
privaten, heilärztlichen Tätigkeit nur als eine Ergänzung ihres 
ständigen Einkommens anzusehen wären* 
Die Aufgaben der Gemeindeärzte: Geborenen- und Toten 
beschau, Ergänzung der letzteren durch die sanitätspolizeiliche 
Leichenöffnung in allen Fällen von unbekannter Todesursache, 
welche schon im Interesse einer bleibenden Erhaltung der auf 
der Hochschule erworbenen anatomischen und pathologisch-anato 
mischen Kenntnisse der Aerzte und im Interesse der Mortalitäts 
statistik zu wünschen wäre, die Durchführung- der Vorkehrungen 
gegen Infektionskrankheiten, die Handhabung der Vorschriften 
über das Begräbnis wesen, die Impfung, die gutächtliche Tätigkeit 
bei der Bau-, Wohnungs- und Lebensmittelpolizei (Handhabung
	        
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