8Ö
von 4 - 4*5 Metern zu gelten bat,
welches bei Verwendung von Rettig-
bänken einen Raum für 60, bei
Verwendung anderer zweisitziger
Bänke einen solchen für 50 Schüler
mit einem Luftkubus von 4—4*3
Kubikmeter bietet*
Diesen Vorzügen der Rettig-
bank gegenüber können die da
gegen noch erhobenen Einwen
dungen kaum mehr ernstlich in
Betracht gezogen werden* Von einem
Referenten (Hoch) wurde dagegen
geltend gemacht, daß die Rettig-
bänke eine freiere Bewegung und
ein „Auf“ und „Nieder“ der ganzen
Klasse unmöglich machen und daß
die Schüler beständig mit einem
Beine auf dem erhöhten Fußbrette
der Bank sitzen, während das andere
0 Städtische Volksschule °
58 Schüler 950-570 =54,15cjm
7u.8. Schuljahr °12-14jähr. Schüler
Platz^rösse (Retti^bänke N26)6G*74cro
Bein schräg nach aussen auf dem tieferen Fußboden stehe,
wodurch der Entstehung von Verkrümmungen der Wirbelsäule
Vorschub geleistet werde* Diese Einwendungen treffen durch
aus nicht zu, da die Einzellehne der Rettigbänke gerade die
freie Bewegung der Arme begünstigt, für die beiden Füße aber
anderseits auf dem Fußbrette hinreichend Platz ist, so daß für
die Schüler gar kein Anlaß vorhanden ist,
den einen Fuß auf den Boden zu stellen und
eine für die Dauer sehr unbequeme Stellung
einzunehmen, die übrigens auch von dem
Lehrer nicht geduldet werden würde, ein
„Auf“ und „Nieder“ der ganzen Klasse aber
doch wohl nicht zu den unumgänglich not-
wendigenDisziplinarmitteln oder Freiübungen
gezählt werden kann*
Ernster ist noch das von Prof* Gruber
geäußerte Bedenken zu nehmen, daß der
Abstand der Fußbretter mit 16*5 Zentimeter
vom Fußboden zu groß sei, weil durch die
dadurch bedingte höhere Lage der Pulte die