Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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eitern ein monatliches Kostgeld von 20 Kronen pro Kind ausbe- 
zahlt, so daß sich einschließlich der sonstigen Nebenauslagen für 
Schulrequisiten, Fahrten, Beitrag zur Beheizung und Beleuchtung 
die Gesamtkosten für ein Kind jährlich auf 360 Kronen belaufen* 
Der materielle Vorteil und Lohn der Pflegeeltern besteht in der 
kostenlosen Bestreitung des eigenen Haushalts* 
Die Pflegeeltern werden, bei sonst vollkommener Freiheit 
und Unabhängigkeit ihrer Stellung, nur verpflichtet, gewisse Vor 
schriften in Bezug auf die körperliche und sittliche Haltung der 
Kinder zu beobachten : die Kinder dürfen weder durch Schläge, 
noch durch Entziehung der Nahrung bestraft werden* Die Kost 
besteht aus täglich 1 Liter Milch für Frühstück und Jause mit 
Brot, mittags aus Suppe, Rindfleisch mit Gemüse, zweimal 
wöchentlich abwechselnd mit Mehlspeise und abends aus Milch 
speise oder den Mittagsüberresten. Geistige Getränke sind streng 
stens verboten* Die Pflegeeltern müssen dafür sorgen, daß. jedes 
Kind wöchentlich einmal gebadet wird, den täglichen Schulbesuch 
überwachen und die Kinder zum Besuche des Gottesdienstes und 
zur Teilnahme an den religiösen Hebungen anhalten. In Er 
krankungsfällen muß der Arzt und das Aufsichtsorgan der Gruppe 
verständigt werden. Der Besuch der Kinder ist nur gegen eine 
von Fall zu Fall einzuholende Erlaubnis der Vereinskanzlei ge 
stattet. Als Mittel der Belohnung wird ausnahmsweise mündliche 
Belobung durch das Aufsichtspersonal, mitunter ein kleines Ge 
schenk angewendet, im allgemeinen aber den Kindern einge 
schärft, daß die Liebe und Güte, die man ihnen entgegenbringt, 
sie auch selbstverständlich zu einem entsprechenden Verhalten 
verpflichte. Als Strafe für die kleineu Vergehen der Kinder wer 
den verschiedene Mittel angewendet und ausgelassene Kinder, die 
durch bloße Mahnungen nicht zu bändigen sind, werden ins 
Bett gelegt, andere dürfen ihren Lieblingsbeschäftigungen im Haus 
halte nicht nachkommen, z. B* nicht beim Kochen helfen, nicht 
im Garten arbeiten, andere werden von einem gemeinsamen 
Spaziergange ausgeschlossen. 
Die unmittelbare Aufsicht über die Kinder üben der Orts 
seelsorger, der Lehrer und Arzt aus* 
Die Zuteilung der Kinder zu den einzelnen Gruppen er 
fordert eine besondere Vorsicht. Jedes Kind muß zuerst in einer 
Art Beöbachtungsstation nach körperlicher Reinigung und ärzt 
licher Untersuchung mehrere Wochen lang einer Prüfung seines
	        
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