Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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zum Teile durch die neue Schul- und Unterrichtsordnung ge 
schehen)* 
2* Wiedereinführung des obligaten Mädchenturnens an den 
Volks- und Bürgerschulen (wäre nur durch Abänderung der 
Reichsvolksschulnovelle von 1883 möglich)* 
3* Schafftmg eines neuen Turnlehrplanes für die Volks- und 
Bürgerschulen* 
4* Ausdehnung des Turnunterrichtes an Lehrer- und Leh- 
rerinnenbildungs-Anstalten auf 3, bezw* 2 Stunden in der Woche* 
5* Einführung des Schwimmunterrichts an Lehrer- und 
Lehrerinnenbildungs-Anstalten als obligaten Unterrichtsgegenstand 
und Angliederung desselben an den Unterrichtsorganismus der 
Volks- und Bürgerschulen. 
6. Obligatorischer Turnunterricht an den Gymnasien, Be 
stellung definitiver Turnlehrer und Erweiterung des Turnunterrichts 
auf 3 Stunden in der Woche, wenigstens im Sommersemester, 
Vorrücken der Turnlehrer in höhere Rangsklassen und Gewäh 
rung der 30jährigen Dienstzeit an den Mittelschulen. 
7* Unentgeltliche Benützung der an den Hochschulen be 
stehenden Turnhallen und möglichste Begünstigung der aka 
demischen Turnvereine* 
8* Reorganisierung der Turnlehrerbildungs-Kurse im Sinne 
der modernen Anforderungen. 
9. Einführung des Handfertigkeitsunterrichtes als obligater 
Gegenstand an den Bürgerschulen (wurde fakultativ durch die 
neue Schul- und Unterrichtsordnung eingeführt)* 
10. Einführung von Turninspektoren. 
Die Durchführung der Gleichberechtigung der körperlichen 
und geistigen Erziehung im Schulbetriebe. 
Dr* A* W. Lay, Seminarlehrer in Karlsruhe, sagt in seinem 
Vortrage „Ueber die Notwendigkeit des Ausbaues einer experi 
mentellen Didaktik und der Errichtung pädagogischer Lehrstühle 
und pädologischer Laboratorien“: „Auch bei der sorgfältigsten 
Auswahl des Lehrstoffes nimmt die moderne Schule die Schüler 
für einen großen Teil des Tages in Anspruch und entzieht sie 
der hygienisch so notwendigen Betätigung der Muskeln und der 
motorischen Anlagen durch die Spiele und durch körperliche 
Beschäftigungen, und zu gleicher Zeit vernachlässigt der Un
	        
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