Volltext: Der Sammler 2. Jahrg 1906 (1906)

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Originalzeichnung des herzoglich bahr. Wappens 
aus jener Zeit nicht richtig erschien. 
Das kleinere Bild ist nach einer Zeichnung 
I E. Lamprechts reproduziert und entspricht das 
selbe so sehr dem nunmehr 
natürlichen Zustande des wie 
derhergestellten Gedenksteines, 
daß eine neue photographische 
Aufnahme des Steines wohl 
eine nicht zu unterscheidende 
Ähnlichkeit zeigen würde. 
In dieser Angelegenheit 
erhielt die Musealgesellschaft 
unter Z. 2099 ddto Wien, 
28. September 1906, seitens 
der k. k. Zentralkommission 
das nachfolgende Schreiben: 
„Was speziell die Er 
haltung des Gedenksteines 
Ludwig des Gebärdeten be 
trifft, so erlaubt die Zentral 
kommission sich, darauf hinzu 
weisen, daß ein bezügliches 
Programm der erforderlichen 
Maßnahmen der Stadtge- 
meinde-Vorstehung Schärdings 
seitens der Zentralkommission 
unter dem 20. Juli 1903, 
Z. 1178, mitgeteilt wurde, 
welches Programm zweifels 
ohne auch der geehrten Ge 
sellschaft bekannt geworden sein wird. In dem 
selben wurde es als wünschenswert bezeichnet, daß 
die weggebrochenen Teile des in Rede stehenden 
Gedenksteines nicht ergänzt werden, wobei als 
eventuelle Ausnahme nur die Ergänzung des 
Kopfes des Wappenlöwen (nach einer zu requirie 
renden Zeichnung des Münchner Heroldenamtes) 
erwähnt wurde. Sollen die in der eingangs zitier 
ten Zuschrift angeführten Er 
gänzungen jenes Grabsteines 
in einer, über das Programm 
vom Jahre 1903 hinaus 
gehenden Weise geplant sein, 
so würde die Zentralkom 
mission sich für verpflichtet er 
achten, denselben dringendst 
zu widerraten". 
Wie der Augenschein 
ergibt, war bei der Restau 
rierung des Denkmals das 
Programm von 1903 auf das 
Genaueste eingehalten und 
nicht im Mindesten über 
schritten worden.j 
Gleichzeitig spricht die 
k. k. Zentralkominission der 
Musealgesellschaft für ihre 
eifrige und erfolgreiche Wirk 
samkeit, welcher die Konservie 
rung belangreicher historischer 
Denkmäler verdankt wird, ihren 
Dank und die Anerkennung 
aus". 
Luwenüungen. 
112 Sechs Stück kleirie Kupferstich- 
bilder. Der hl. Sebastian. Die Darstellung 
Ein Lehrjung muß auf Befragen vor einem 
wohl ehrsamen Handwerk unerschrocken heraus 
sagen, ob er Lust hat, die Lebzelterei-Profession zu 
erlernen. 
Ein Lehrjung muß sich nicht mehr zu den 
Schliffeln und Gassen-Rangen gesellen. 
Ein Lehrjung muß den fremden Lebzelter- 
Gesellen mit den ihm vorgeschriebenen Worten 
empfangen. 
Ein Lehrjung hat den fremden Gesellen die 
Kleider auszuziehen und zu reinigen, Glück auf 
die Reise zu wünschen und hat die ^Felleisen vors 
Stadt- oder Markttor zu tragen. 
Er darf sich die Arbeit nicht verdrießen 
lassen und darf niemals trutziae Worte ge 
brauchen. » 
Ein Lehrjung muß allzeit vor dem Herrn 
Lebzelter, Frauen und vor den Gesellen den 
Hut oder das Häublein abziehen. 
, ® r mu B auf Märkten und Kirchtagen sich 
befleißen, Stände auszubauen und fleißig feil 
halten. 
■u -t ® er Lbhrbub soll nicht lügen, das Spielen 
ist ihm verboten, ebenso das Vollsaufen, auch 
soll er nicht Gotteslästern, Schelten, dann soll er 
nicht Leichtfertigkeiten oder anderes mit Weibs 
bildern verüben. 
Tut sich endlich ein Lehrjung in allem 
wohl verhalten, so wird ihm der Trost eines 
freien Gesellen 
Dadurch wird ihm und seinen lieben Eltern 
große Freude und dem Lehrherru alle Ver 
gnügung zu der Freysprechung nach Inhalt der 
Handwerksfreiheiten. Er wird in Gesellenstand 
kommen, Glück und Segen erlangen und in jener 
Welt die ewige Glückseligkeit zu erhoffen haben. 
Die Unterweisung vor die frey- und ledig 
gesprochenen Gesellen, wie selbe in der Zeit ihres 
Gesellenstandes sich gebührend zu verhalten haben, 
ist viel umfangreicher wie der erste Teil dieser 
Handwerksordnung, sie umfaßt 118 Punkte. 
Auch den Gesellen wird ein dreistrofiges 
Gedichtchen geboten, das folgendermaßen anhebt: 
Das Wetter ist vorbey, 
Das Stürmen ist vergangen (die Lehrzeit) 
Gesell, jetzt bist du frey, 
Kannst gutes Glück erlangen:
	        
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