Volltext: Die wirtschaftlichen Vorteile der Zusammenlegung (Kommassation) landwirtschaftlicher Grundstücke in Pasching und Thening (O.-Ö.)

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landwirtschaftlichen Zwecken und sind ein Beispiel, was gemeinsame 
Arbeit auch in kurzer Zeit vermag. 
Durch die neuen Wege sind nun alle Grundstücke aufgeschlossen, 
fast alle sind von zwei Seiten, viele sogar von drei Seiten aus zu 
gänglich gemacht; der Flurzwang ist beseitigt, jeder ist freier Herr 
seines Besitzes. 
Das Ackerland wird durch die neuen Wege in Tafeln von 250 
bis 300 m — 300 bis 400 Schritt Breite zerlegt. Dies ist dann 
die künftige Ackerlänge und damit hat auch die Schinderei für 
Mensch und Tiere auf den 800 und 1000 Schritt langen Aeckern ein 
Ende. Das Interesse der Besitzer an den Wegen, das früher in die 
verschiedensten Richtungen ging, ist nun auf die bestehenbleibenden 
und auf die neuen Wege zusammengefaßt. Allen anliegenden Be 
sitzern ist es nun mit vereinter Kraft möglich, die Wege in einem 
gut fahrbaren Zustand herzustellen und zu erhalten. Daß eine solche 
Organisation der Wirtschaft den Betrieb und die Produktion ver 
billigt, braucht nicht länger bewiesen werden. 
Auf den nun so viel mal vergrößerten Grundstücken, die von 
fahrbaren Wegen aus zugänglich sind, ist die Verwendung aller land 
wirtschaftlichen Maschinen im ausgedehntesten Maße möglich. Ein 
weiterer, den Betrieb verbilligender Umstand liegt in der bei der 
Durchführung einer Zusammenlegung gegebenen Möglichkeit, die 
Durch, chnittsentfernungen der Grundstücke von den Gütern, zu denen 
sie gehören, zu verringern. Es ergibt sich oft, besonders in Ortschaften, 
in denen die Gehöfte weiter auseinanderliegen, daß entfernte Gründ 
stücke einem anderen Gute, als dem, zu welchem sie gehören, näher 
liegen und von jenem gern als Abfindung genommen werden, wäh 
rend sich dafür für das Stammgut in dessen Nähe Abfindungsgrund 
stücke schaffen lassen. Was nun das für ein Gut bedeutet, selbst wenn es 
sich nur um ein oder zwei Joch Grund handelt, die auf solche Weise um 
eine viertel oder eine halbe Stunde dem Stammgute nähergebracht 
werden konnten, ist leicht zu errechnen. Sind für zwei Joch Grund, 
ungefähr gleich einem Hektar, gering gerechnet jährlich 40 Arbeitstage 
und 20 Gespannstage notwendig, und gehen bei halbstündiger Ent 
fernung des Grundstückes vom Hofe durch den Weg zu und von der 
Arbeit zwei Stunden des Arbeitstages, also ein Fünftel des Arbeits 
aufwandes, verloren (wenn man den Verlust infolge der Entfernung 
und der damit ermöglichten lässigeren Arbeit nicht noch höher ein 
schätzen muß), so macht dieser Verlust bei den üblichen Löhnen und 
Erhaltungskosten jährlich gegen 600.000 K aus. Diese jährliche Er 
sparnis, welche bei einer Näherlegung des Grundstückes eintritt, stellt 
einen Kapitalswert von mindestens 6,000.000 K dar; dies dürfte auch 
ungefähr dem Wertunterschied eines gut gelegenen zu einem entfernt 
gelegenen Hektar Ackerboden entsprechen. Durch diese Verkürzung der 
Entfernung gewinnt das Grundstück für den Besitzer um mehr als ein 
Viertel seines Wertes. 
Dieselbe Ersparnis findet aber auch in ähnlicher Weife dann 
statt, wenn sich die Durchschnittsentfernung der Grundstücke von den 
Höfen durch die Zusammenlegung zwar nicht wesentlich verringern 
läßt, wenn also ein Gut vor der Zusammenlegung viele Parzellen, 
nahe und weit entfernte, hatte und nun ebenso auch nahe und weit
	        
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