Volltext: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 22. Band (Bd. 22 / 2011)

320 Rudolf Schmidt terangehörigen „in omnibus missis, vigiliis ceterisque divinis servitiis“ als Gegenleistung für die Schenkung zugesichert wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Traditionskodex von Ranshofen in mehreren Etappen von verschiedenen Personen geschrieben wurde. Er enthielt neben den eigentlichen Traditionsnotizen und dem eben genannten Kalendarium auch noch einzelne Ranshofener Urkunden in leicht veränder- ter Form, vielleicht Abschriften von ihren Vorstufen. Die zunächst selbst- ständigen Lagen wurden nachträglich ohne Rücksicht auf die Chronologie ihrer Inhalte zu einem Kodex zusammengefügt und durchgehend foliiert. Die Herausgeber der MB wollten innerhalb dieses Ganzen zwei Hauptteile er- kennen. Schiffmann hat – wie schon anfangs erwähnt – deren Übergang von fol. 35 zu fol. 36 der Handschrift angenommen.62 Der bereits mehrfach be- klagte Verlust des originalen Manuskripts lässt allerdings die Frage nach der Richtigkeit dieser Einschätzung ebenso offen wie die Auflösung bestimmter genealogischer Probleme, die damit in Zusammenhang stehen. Um Schritte, die zu deren Klärung führen sollten, war ich in der vorliegenden Darstellung bemüht. 62 AGDL, Einleitung, S. XII f.
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