Volltext: Die Evangelische Gemeinde A. C. Vöcklabruck von der Reformationszeit bis auf die Gegenwart

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Die gegenwärtige Gemeinde. 
Nach dem Juslebeutreteu des Katechetengesetzes vom 14. Dezember 
1888 ging man sofort daran, für die am weitesten wohnenden Kinder 
eine Religionsunterrichtsstation in Starling, dem Mittelpunkt der 
Gemeinde, 12,2 km von Vöcklabruck entfernt, zu gründen, wo bei dem 
Gemeindeglied und früheren Presbyter Johann Oberndorfer ein Zimmer 
zum Zwecke des Religionsunterrichtes eingerichtet wurde. Am 1. Juli 
1891 wurde daselbst der erste Religionsunterricht an 16 Schüler 
ertheilt. Die Verhandlungen bezüglich der Wegentschädigung, welche nach 
dem Katechetengesetze diejenigen Schulgemeinden zur Hälfte*) zu leisten 
haben, aus welchen öffentliche Volksschulen besuchende Kinder an -dem 
Religionsunterrichte in Starling theilnehmen, nahmen einen schleppenden 
Gang, bis endlich nach 14 Monaten mit Erlaß des hohen k. k. Landes- 
schnlrathes vom 15. September 1892 Z. 2890 dem Katecheten die gesetz¬ 
liche Wegentschädigung zuerkannt wurde. 
Um auch den im südwestlichen Theil des Pfarrfprengels wohnenden 
Kindern, von denen manche über 13 km von Vöcklabruck entfernt waren, 
den Besuch des Religionsunterrichts zu erleichtern, wurde in dem 3,8 km 
entfernten Markte Timelkam nicht ohne Kampf mit dem dortigen Orts- 
schnlrathe eine zweite Religionsunterrichtsstation gegründet und am 
14. August 1892 zunächst mit nur einem Kinde eröffnet, da der ge¬ 
nannte Ortsfchnlrath den evangelischen Kindern fremder Schulgemeinden 
den Eintritt in die Schule zu Timelkam und mithin die Theilnahme an 
dem Religionsunterrichte verwehrte. Der k. k. Bezirksschulrath jedoch ge¬ 
stattete mit Erlaß vom 27. September 1892 Z. 1606, daß die evange¬ 
lischen Kinder der angrenzenden Schulgemeinden gemeinsam mit jenen der 
Schulgemeinde Timelkam in einem Lehrzimmer der Schule Timelkam 
Unterricht in der evangelischen Religion erhalten, uni) der hohe k. k. Landes- 
schulrath hatte mit Erlaß vorn 1. Februar 1893 Z. 184 auch hier die 
gesetzliche Wegentschädigung zuzuerkennen befunden. 
Durch diese Religionsunterrichtsstationen wurde es ermöglicht, daß 
jetzt kein schulpflichtiges Kind der Gemeinde ohne den vorgeschriebenen 
Religionsunterricht bleibt, der an jedem der drei genannten Orte in 
zwei wöchentlichen Stunden vom Pfarrer ertheilt wird. Gegenwärtig 
nehmen an demselben theil in Starling 29 Schüler (darunter 6 ans der 
Ruzenmooser Gemeinde), in Timelkam 20 (darunter 5 aus der Attersee'er 
Gemeinde) und in Vöcklabruck 11**), zusammen 60 Schüler. 
*) Die andere Hälfte bestreitet der Landesschnlfonds. 
**) Bei Beginn des Schuljahres waren es 16.
	        
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