Volltext: Theil 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding], H. 1 (Th. 2, Heft 1, 1887)

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von 13 Quadratmeilen mit einer Seelenzahl von 51.900 in 7620 Häusern. Das 
amtirende Personale bestand aus dem Bezirks - Hauptmann als Chef, 3 Bezirks- 
Commissären, 1 Adjunkten, 1 Sekretär, 1 Protokollisten, 2 Kanzellisten und 
1 Amtsdiener; iiber dieses war ein Bezirks-Bauamt mit 1 Ingenieur, 1 Assistenten, 
2 Ban-Eleven für die Leitung öffentlicher Bauten, dann auch ein k. k. Bezirksarzt 
für das Sanitätswesen beigegeben. 
Am 1. Juli 1850 traten die Gerichtsbehörden in's Leben. Außer dem 
Ober-Landesgerichte zu Linz wurden für das „Land ob der Ens" zwei Landes- 
Gerichte — Linz und Step er — als Appell- und Schwurgerichte, als Civil-Collegial- 
Gerichte und Handels-Gericht niedergesetzt, denen 47 Bezirks-Gerichte als Justiz- 
Behörden I. Instanz untergeordnet wurden. Die Bezirks-Gerichte I. Klasse waren 
zugleich Bezirks - Collegial - Strafgerichte. 
Das Bezirks-Gericht 1. Klasse zu Schärding als Civil-Justiz-Behörde 
in und außer Streitsachen erhielt die Jurisdiktion über die oben sub. lit. A. be¬ 
zeichneten 14 Orts gemeinden; als Bezirks-Collegial-Strafgericht übte es die Juris¬ 
diktion über die Bezirks-Gerichte: Schärding, Rab, Penerbach und Engelszell. 
Das Personale desselben bestand folgender Art: 1 Bezirksrichter mit dem 
Titel eines k. k. Landesgerichts-Rathes, 2 Assessoren, 1 Auskultant, 1 Protokollist, 
1 Grundbuchsführer, 2 Kanzellisten, 1 Gerichtsvollzieher mit 2 Gehilfen. 
Für die Besorgung des Steuerwesens, d. i. für die Einhebung und Ver¬ 
rechnung der direkten Steuern, der Grund-, Häuser-, Erwerb- und Einkommen-Steuer, 
der Cameral-Renten, Gefälle und Taxen wurden eigene Steuerämter errichtet, 
deren Bezirksumfang mit jenen der Gerichts-Bezirke zusammenfiel. 
Schärding ward ein Steueramt I. Klasse mit 1 Steuer-Inspektor, 1 Steuer- 
Einnehmer, 1 Controlor, 1 Offizial, 1 Assistenten; diese Steuerämter waren der 
k. k. Landes-Finanz- und Steuer-Direktion in Linz untergeordnet. 
Doch diese organischen Einrichtungen hatten keine lange Dauer; denn laut 
eines am 1. Jänner 1852 erflossenen Patentes erhielten die Kronländer abermals 
eine neue Organisation und eine veränderte Gliederung. 
Das Land ob der Ens wurde nun in Bezug auf die administrativ¬ 
gerichtliche Gliederung in 4 Kreise getheilt, und über selbe Kreisbehörden mit einem 
überwachenden, ausübenden und administrativen Wirkungskreise bestellt, und als 
Gerichtshöfe I. Instanz Kreis-Collegial-Gerichte niedergesetzt; hingegen wurden die 
12 Bezirkshauptmannschaften und die 9 Bezirks-Collegial-Gerichte aufgelassen. Für 
den Jnnkreis — mit 140.000 Einwohner auf 389/i0 Quadratmeilen — wurde 
Ried der Sitz der Kreisbehörde, wie des Kreis-Collegial-Gerichtes; da¬ 
gegen wurden zu Ried, Mauerkirchen, Matighofen, Wildshut, Braunau, Obernberg, Rab, 
Engelszell und Schärding sogenannte gemischte Bezirksämter niedergesetzt, 
welche als politische Behörden und zugleich als Gerichte fungirten; sie waren zu¬ 
gleich Untersuchungs - Gerichte für den eigenen Bezirk, Schärding aber auch über 
den Bezirk Rab; der Amts- und Gerichts-Bezirk Schärding umfaßte die sub. lit. A 
verzeichneten Gemeinden; die Gemeinde Kalheim wurde zum Bezirke Peuerbach,
	        
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