Volltext: II. Theil (II. Theil)

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ein Hintersasse einen andern ,Ranshofer Erber' anderwärts ausser 
bei der Grundherrschaft, so verfällt er dieser zur Strafe. Die¬ 
weil aber keine Obrigkeit zu verschmähen ist, so soll jedermann 
gehorsamlich erscheinen, wenn er durch einen andern Hintersassen 
oder Gerichtsmann erfordert wird, jedoch die Sache des Bei¬ 
standes willen bei der Grundherrschaft melden, in Fällen aber, 
welche diese berühren, gegen seinem Widertheil nicht erscheinen, 
sondern bescheidentlich auf dieselbe hinweisen1). 
Vor 1810 befand sich die Pfleggerichtskanzlei immer in Privat- 
hänfern, sehr lange im Meindlhanse. Das bairische Landgericht wnrde 
int Mauthause Nro. 89 untergebracht. Am 2. Mai 1818 kaufte die 
Staatsherrschaft Braunau von Michael Fink das Baron Becqnel'sche 
Haus Nro. 1 mit Hanskapelle um 1600 fl. und adaptirte es zum 
Landgerichte. Theodor von Vecqnel war s. Z. bairischer Oberlieutenant 
zu Braunau. Am Jnthor bestand vor Zeiten auch das Kommandanten¬ 
oder Henneberg'fche Haus. Jedenfalls zälen die Häuser am Jnthor 
zn den ältesten von Braunau. Nach einer ganz unverbürgten Sage 
soll die Baumgartner'sche Behausung, nachher Georg Fink'sche Brauerei, 
das erste Haus in Braunau gewesen, dann der Mautkasten und 
nachmals die sog. Scheiben gegen den Glockengießer hin gebaut worden 
sein. In Nro. 34 in der Scheiben bestand die alle Eisenfrohnfeste, 
in welcher der unglückliche Palm dem Tod entgegensah. Das Hans 
wurde am 3. Juni 1826 an den Weinwirt Michael Fink verkauft. 
Nach Aufhebung der Grunduntertänigkeit war der ärarische Schutt- 
kasten überflüssig geworden; er wurde ant 23. Juni 1873 um den 
Ausrufspreis von 4000 fl. versteigert. 
Das Hochgericht bestand einstmals zu Dietfurt. Die mit dem 
Schwerte Hingerichteten sind bei der Michaelskapelle vor der Stadt 
begraben worden. 
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Richter am Weitharl, Landrichter am obern Weilt,art uud 
Gerichts-eamle jit Braunau: 
Ulricus de Frenching judex2) .... um 1215, 
Fridericus judex3) um 1220, 
i) Aventin. Chronicon, MS., 253—91. Vgl. Mon. boic., III., 365, 369, 375, 
377, 379, 382. 
s) Um 1215 ,In praesentia officialium domini nostri ducis, qui et aduocatus 
noster, Ulrici de Frenching iudicis et Dietmar! de TJnchusen praepositi.1 Cod. 
Ranshov. Mon. boic., III. 306, 311. Urk. V. I., 270, II., 557. 
*) Urk. V., I., 240, 384.
	        
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