Volltext: II. Theil (II. Theil)

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liefen sich auf 6 Sch-, für die armen Leute auf 3 Pfd., für den 
Gottesdienst auf 10 Sch. Pf. Sie hielten einen Jabrtag wie vor 
Alters, erschienen beim Fronleichnamsumgang jede Woche und jedes 
Jahr mit Kerzen. Den Rest der Barschaft verwendeten sie auf Gilten, 
arme Leute und die Kirche1). 
Innung der Kirfchner. 
Die Bruderschaft der Kirschuer bezog um 1558 ein jährliches 
Einkommen von 6 fl. 3 Sch. Hievon verwendeten sie auf den Gottes¬ 
dienst 1 fl., für die Stadt 1 st., auf Almosen 3 Sch.; die sonstigen 
Auslagen betrugen 6 fl. Sie hielten nur das Patrociuiumsfest am 
St. Anna- und Andreasaltar. Das Handwerk nam die Rechnung auf -)■ 
Innung der Hutmacher und Messerschmide. 
Die Hutmacher- und Messerschmidzeche zu St. Barbara nam 
jährlich eine Gilte von 12 Sch. Der Priester erhielt vom Jahrtag 
1 Pfd. Pf.; das Uebrige gieng auf Kerzen auf; diese wurden an 
allen Frauentagen, bei den Fronleichnamsumgängen wöchentlich und 
jährlich angezündet b). 
Zu den Messerschmiden gehörten auch die Schwertfeger. Nach 
Art des noch bestehenden Schäfflertanzes in München führten auch 
die Münchner Messerschmide und Brannaner Schwertfeger alle acht 
Jahre öffentlich einen Ehrentanz auf. Dieser Gebrauch war noch zu 
Anfang des vorigen Jahrhundertes in Uebung. 
Innung der Schuhmacher. 
Das Handwerk der Schuhmacher in der Stadt Braunau war 
schon frühzeitig zu grosser Blüte gelangt. Da 1558 die grosse bairische 
Reformationscommission in Braunau tagte, besassen sie schon 34 Psd, 
2 Schill. Pf. jährlicher Gilte, während sich die beständigen Jahresausgaben 
auf 18 Pfd., 5 Schill, und 23 Pf., die Gefammtauslagen auf 22 
Pfd. beliefen. Die Bruderschaft hielt am St. Erhardstag ihren Jahr¬ 
tag, abends mit Vigil, morgens mit Requiem und Hochamt; das Ge- 
find mußte viermal zum Opfer gehen. Die Brüder nebst zweien vom 
Rat narneit die Rechnung auf. Der Rest wurde in die Zeche gelegt4). 
Die ältesten der uns vorliegenden Handwerksstatuten datiren vom 30. 
*) Bel. visit. dioec. Pässav. Cod. Bav. Mon. 1117, fol. 177 a. 
2) Ebend., 176 
8) Ebend., 177 a. 
4) Ebend. fol. 177 a. Vgl, Beneficium der Bürgert. Schuhmacher
	        
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