Volltext: II. Theil (II. Theil)

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13. Zum Nutzen des Handwerkes werden Störer und Stimpler 
abgeschafft, die Müler an die vorliegende Ordnung gewiesen; die 
Oelmüler sollen die Kirchen mit genügsamem Leinöl 1 Pfd. zu 
4 kr. versehen. 
Zum Schluffe dieser Handwerksordnnng ist die Eidesformel für 
die Müler beigefügt. Diese mußten schwören, daß sie den Reichen und 
Armen um den gesetzten Lohn nach der neuen Ordnung und aller Treue 
malen, der Obrigkeit gehorsamen, die Knechte und Ehehalten wol halten, 
die Ungehorsamen strafen, urlaubeu und der Obrigkeit anzeigen und bei 
Aufname eines Oberknechtes denselben der Obrigkeit zur Eidesablegung 
stellen zu wollen. . Die Schwörformel für diesen enthält im Wesen die 
gleichen Pflichten. 
Innung der Riemer. 
Die Riemer standen seit alten Zeiten mit den Sattlern immer 
in Streit. Der 12. Artikel der Handwerksordnung der Rie tet und 
Sattler bei der Hauptlade zu München von 1626 lautet: Gleichfalls 
auch sollen obbemelte Taschner den Riemern an ihrer Hantiruug nicht 
Eintrag erzeugen, weder Gürtel noch dazu gehöriges Gehänge, viel¬ 
weniger Flaschenleder oder Bandelierriemen machen und feil haben. Nach 
mehrjährigem Streit zwischen Riemern und Sattlern entschied die Re- 
gierung zu Burghausen unterm 13. Juli 1658, daß die Sattler des 
Rentamtes Burghausen alles Riemenwerk ausser Strupfen, Bundriemen, 
Ober- und Unterhalftern, dann soviel sie zu einem Sattel und Kum¬ 
met gebrauchen, zu machen sich enthalten sollten. Der Streit dauerte 
noch fort bis unterm 4. Sept. 1666 durch Regierungsentscheid der 
Proceß aufgehoben und die Sattler zur Ruhe verwiesen wurden. Auch 
1673 und 1675 ergieng ein Hoferkenntnis, daß die Riemer allein 
Wehrgehäuge und Säbelgürtel, Hirschfänger-, Jägerhorn- und Pulver¬ 
flaschenriemen, desgleichen Hundshalsbänder und Hetzstricke von Sammt, 
Seiden, Cordoban, weissem, rotem oder schwarzem Leder zu machen 
befugt sein sollen. Die Riemer stürzten sich durch beständiges Proceß- 
fühnn tief in Schulden. Sie kamen unter sich selbst in Uneinigkeit. 
Die Meister zu Schärding beschlossen, sich von der Hauptlade in 
Braunau zu trennen und eine eigene Viertellade in Schärding zu 
errichten. Bald daraus gerieten die Riemer mit den Gürtlern in 
Händel; sie wurden mit Regierungsentscheid vom 17. Oktober 1732 
beendigt; in Zukunft sollten die Riemer die breiten Manns- und 
Bauerngürtel, wie sie die Post- und Reitknechte tragen, glatt oder mit 
Riemwerk geziert, blos mit verzinnten Eisen- oder Messingschnallen» 
die Gürtler dagegen bie zwei bis drei Finger breiten Ledergürtel mit
	        
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