Volltext: I. Theil (I. Theil / 1882)

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terer Sohn Karl Albert. Wol traf derselbe bei seinem Regierungs¬ 
antritte Airordnungen zur Einschränkung des Hofhaushaltes; allein 
dieselben dauerten nur kurze Zeit. Der Kurfürst verfiel bald wieder 
in die Prachtliebe seines Vaters; die Schulden wurden nicht nur nicht 
getilgt, sondern bedeutend vermehrt. Uebrigeus herrschte durch mehr 
als dreissig Jahre dauernder Friede. Im Herbste 1732 zog Karl Al¬ 
bert durch Braunau, um durch mehrere Tage an den grossen Jagden 
im Kobernauser Forste theilzuuemeu. Dies war das erste Mal im 
18. Jahrhundert, bemerkt das Pfarrbuch von Geinberg, daß ein Kur¬ 
fürst der Jagd wegen auf sein Schloß Matighofen und in diese Ge¬ 
gend kam. 
In diese Zeit fallen wieder mehrere Differenzen der Stadt Brau¬ 
nau theils mit dem Pflegegericht daselbst, theils mit ihren Nachbarn. 
1716 nam das Pfleggericht nach dem Ableben des Benefiziaten Pacher 
die Sperre vor. Da sich die Bürgerschaft hiedurch in ihren Rechten 
gekränkt fühlte, machte sie die Anzeige beim geistlichen Rate in München. 
Am 16. März d. I. kam der Entscheid, daß die von Braunau bei 
solch ihrer hergebrachten Befugnis rnhiglich belassen und keineswegs 
pertnrbirt werden sollen. 1721 strebte der Markt Altheim abermals 
die Errichtung einer ordentlichen und öffentlichen Getreideschranne 
an. Auf die Remonstration der Braunauer aber wurde die Schrämte 
unterm 26. März 1721 von der Regierung zu BUrghaüseu bei Strafe 
von 50 Reichsthälern abgeschafft und die besondere Weisung an die 
herumliegende» Gerichte erlassen, den Fuhrleuten alle Lädscheine von 
Altheim sammt dem Getreide wegzuuemen. 1528 hatte die Stadt um 
eine Summe Geldes von den Herzogen Ludwig rtitb Wilhelm bekannt¬ 
lich ein Fisch- und Brunnenwasser käuflich an sich gebracht. 
Das Stift Ranshofen sprach auf diesem Haselbacher oder Stadtbach, 
welcher im Lach bei der langen Reitgassen anhebt und in die Stadt 
fließt, das Fischrecht an, mußte jedoch irnch dem vorliegenden, durch 
die Burghauser Regierung ratifizirten Vergleichsinstrument vom 5. Fe¬ 
bruar 1733 darauf verzichten. Nach diesem Vertrage kann und mag 
auch der Magistrat zu Braunau die Wasserschlacht beim Ablaß, wo 
der sogenannte Pfaffenbach seinen Ursprung nimmt und durch Brunnen¬ 
quellen und Zuflüsse verstärkt wird, nach Notdurft befestigen und, ohne 
Wasser durchzulasseu, jetzt und in Zukunft neu machen oder repariren. 
Ans nachbarlicher Ei gebenheit gestand die Stadt dem Stifte Rans- * 
Hosen auf drei Jahre das Fischrecht auf diesem Bach vom Fallthor 
bis an die Spitalwiese zu. Einst bestanden die Brauftätten der 
Bierbrauer von Braunau nicht in der Stadt, sondern, wie bereits 
erwähnt, in Simbach, nach und nach wurden sie aber nach Braunau 
verlegt, nur die Brauerei am Moos, welche der Stadt grundunter-
	        
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