Volltext: England als Seeräuberstaat

7. Abschnitt: Die Londoner Deklaration und der Krieg gegen Deutschland. 
59' 
Um so mehr versucht England, sich durch Verleumdungen zu helfen. 
Schon am 20. September 1914 hat es gegen die Art der Verwendung von 
Minen durch die deutschen Seestreitkräfte Einspruch erhoben. Dabei behaup 
tete es, die Deutschen legten Minen, ohne eine bestimmte militärische Opera 
tion im Auge zu haben. Als ob es im Kriege üblich wäre, dem Gegner 
durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen, welchen Zweck man mit jeder ein 
zelnen kriegerischen Handlung verfolgt! 
Auch kann sich der englische Widerspruch nicht einmal auf irgend ein 
völkerrechtliches Abkommen stützen. Außer den angeführten drei Beschrän 
kungen verbietet nichts das Legen von Minen im offenen Meere, nicht ein 
mal auf Wasserstraßen, die dort entlang führen. Die wenigen Engländer, 
die sich die Mühe machten, in die Verhandlungen und Beschlüsse der Haager 
Konferenz hineinzusehen, haben daher auch zugeben müssen, daß dadurch die 
Auslegung von Minen auf hoher See nicht verboten ist. 
Keinen parlamentarischen Ausdruck aber gibt es für die Tatsache, daß 
die englische Regierung am 20. September 1914 den Deutschen die Gemein 
heit vorgeworfen hat, sie verwendeten zum Auswerfen von Minen Fischer 
boote, die scheinbar dem Fischfang oblägen, vielleicht unter Mißbrauch neu 
traler Flaggen. England weiß sich eben nicht in die Ueberraschung zu finden, 
daß die deutsche Kriegsflotte der seinen an Mut ebenso wie an technischer 
Geschicklichkeit überlegen ist. Andererseits scheut es selbst so wenig davor 
zurück, die Gemeinheit der Benutzung neutraler Flaggen für Kriegszwecke 
zu begehen — wie der Geheimerlaß der britischen Admiralität anfangs Februar 
1915 zeigt —, daß es sich nicht vorzustellen vermag, es könne auf der Welt 
Mächte geben, deren Anstandsgefühl solche Niedrigkeit verbietet. 
7. Abschnitt. 
Die londoner Deklaration 
und der Krieg gegen Deutschland. 
0>m März 1908 erließ die britische Regierung eine Einladung zu einer See- 
kriegsrechtskonferenz in London. Auf dieser „Londoner Konferenz", die 
mit kurzer Unterbrechung vom 4. Dezember 1908 bis zum 26. Februar 1909 
tagte, waren außer sämtlichen Großmächten die Niederlande und Spanien 
vertreten. Am letzten Sitzungstage wurde die sog. Londoner Deklara 
tion unterzeichnet. 
Die Hauptaufgabe der Zusammenkunft sollte in der Schaffung ein 
heitlicher Regeln des Seekriegsrechts nach einer Anzahl von Richtungen, wie 
z. B. für die Frage der Konterbande oder der Blockade, bestehen. Die so 
geschaffenen Regeln sollten alsdann die Grundlage für die Einsetzung eines
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.