Volltext: England als Seeräuberstaat

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6. Abschnitt 
tuts für Völkerrecht (24. August bis 1. September 1912 in Christiania) 
wurde sogar dagegen Einspruch erhoben, daß in der Beratung über die Ab 
schaffung des Seebeuterechts von dem Berichterstatter E, Rolin vorgeschlagen, 
wurde, in Meerengen das Legen von Minen zu verbieten, weil in diesen 
wichtigen Straßen der Schutz des Welthandels den Rechten der Kriegführen 
den vorgehen müsse. Dagegen wurde eingewendet, es sei eine unrechtmäßige 
Benachteiligung der Kriegführenden und ihres selbstverständlichen Rechts auf 
Verteidigung, wolle man ihnen das Legen von Minen in den Meerengen 
untersagen, ohne diese gleichzeitig dem Gegner dadurch zu verschließen, daß 
man sie für neutral erklärt. 
Die meiste Berechtigung hat der Einspruch gegen Seeminen von neu 
traler Seite. Auf der zweiten Haager Konferenz, also zwei Jahre nach Ab 
schluß des russisch-japanischen Krieges, führten die Delegierten Chinas darüber 
Beschwerde, daß noch jetzt die chinesischen Küstenschiffe mit Vorrichtungen 
ausgestattet werden müßten, um schwimmende Minen aufzufangen und zu 
zerstören, da sie nicht nur die hohe See, sondern auch die chinesischen Terri 
torialgewässer unsicher machten. Trotz aller Vorsicht sei eine sehr beträcht 
liche Zahl kleiner Schiffe mit voller Besatzung dadurch vernichtet worden,, 
ohne daß Europa etwas davon erfahren habe; 500—600 Chinesen seien 
dabei ums Leben gekommen. Man wird Loreburn beipflichten, wenn er 
meint: „Wenn diese Zerstörungsmaschinen nicht verankert sind und keine 
Vorrichtung haben, die sie unschädlich macht, so sind die möglichen Folgen 
ihrer Verwendung so entsetzlich und so unleugbar, daß selbst Leute, die ge 
wohnheitsgemäß über das spotten, was sie ,Humanitätsduselei' nennen, sich 
entsetzt und empört darüber ausgesprochen haben" 1 ). 
Indessen ist es eben Sache der Kriegführenden, falls sie nicht nur Minen 
an der eigenen oder der feindlichen Küste verankern, sondern auch Streu 
minen auswerfen, etwa um die Verfolgung durch ein feindliches Geschwader 
zu hindern, dafür nur solche Minen zu benutzen, die nach bestimmter Zeit blind, 
d. h. unwirksam werden. Dazu muß man allerdings technisch auf der Höhe 
stehen. Unter den 234 Minen, die im ersten Kriegshalbjahr an der hollän 
dischen Küste angeschwemmt wurden, befanden sich die französischen und eng 
lischen in ganz überwiegender Mehrzahl. Wir haben allen Grund, anzu 
nehmen, daß die deutschen Minen weit zuverlässiger sind, wie andererseits 
die Wirkung unseres Torpedosprengstoffs um so furchtbarer ist. Als un 
mittelbar nach Kriegsausbruch der deutsche Hilfskreuzer „Königin Luise" die 
Heldentat ausführte, in der Themsemündung Minen zu streuen, konnte er 
zwar von einem englischen Kriegsschiff in Grund geschossen werden — dieses 
selbst aber wurde gleichzeitig durch eine Mine zerstört. Auch im übrigen ist 
die deutsche Flotte in der Handhabung von Minen wie in allen seemännischen 
Leistungen ersten Ranges der englischen überlegen. 
*) Loreburn a. a. O. S. 132.
	        
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