Volltext: England als Seeräuberstaat

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3. Abschnitt 
fügte, die preußischen und amerikanischen Staatsmänner wollten damit anderen 
Völkern ein Beispiel geben. 
Man wird diesem Vertrag nicht gerecht, wenn man etwa behauptet, er 
habe zwischen den beiden Staaten deshalb ruhig geschlossen werden können, 
weil sie keine Reibungsflächen miteinander gehabt hätten, weil also ein krie 
gerischer Zusammenstoß zwischen ihnen ausgeschlossen gewesen sei. In der 
Tat handelt es sich um Anerkennung eines in der Geschichte des Völkerrechts 
bisher als utopistisch verschrieenen Grundsatzes, und der Vertrag verdient 
das meiste Lob gerade für eine Bestimmung, die sehr wohl hätte praktisch 
werden können, nämlich für Artikel 23, dessen Wortlaut ist: „Wenn ein 
Krieg zwischen den beiden kontrahierenden Teilen entstehen sollte, so sollen 
die Kaufleute des einen der beiden Staaten, die in dem andern sich aufhalten, 
die Erlaubnis haben, noch neun Monate darin zu bleiben, um ihre Aktiv 
schulden einzutreiben und ihre Geschäfte in Ordnung zu bringen, nach welcher 
Zeit sie ungehindert abreisen und alle ihre Güter ohne jede Beeinträchtigung 
mit sich nehmen können. Die Weiber und Kinder, die Gelehrten aller Fakul 
täten, die Ackersleute, Handwerker, Manufakturisten und Fischer, die nicht 
bewaffnet sind und in Städten, Dörfern und unbefestigten Plätzen wohnen, 
und überhaupt alle diejenigen, deren Beschäftigung den Unterhalt und den 
allgemeinen Vorteil des menschlichen Geschlechts bezweckt, sollen die Freiheit 
haben, ihre respektiven Gewerbe fernerhin zu betreiben. Sie sollen für ihre 
Person auf keine Art gefährdet, ihre Häuser oder Güter sollen nicht in Brand 
gesteckt, noch auf andere Art vernichtet, ihre Felder sollen nicht von feind 
lichen Armeen, in deren Hände sie durch die Kriegsereignisse fallen können, 
verheert werden; sondern wenn man sich in der Notwendigkeit befinden sollte, 
etwas von ihrem Eigentum zum Gebrauch der feindlichen Armee zu nehmen, 
so soll ihnen der Wert dafür nach einer annehmbaren Schätzung gezahlt 
werden. Alle Kauffahrtei- und Handelsschiffe, die zum Austausch 
der Produkte verschiedener Gegenden gebraucht werden und folglich bestimmt 
sind, die zu den unentbehrlichen Bedürfnissen, sowie zur Bequemlichkeit und 
Annehmlichkeit des Lebens dienenden Sachen leichter zu verbreiten, sollen 
frei und ungehindert passieren können; und beide kontrahierenden 
Teile machen sich verbindlich, weder Kaperschiffe auszurüsten, noch 
ihnen zu erlauben, diese Art von Handelsschiffen wegzunehmen oder zu 
vernichten, noch auf andere Art den Handel zu stören." 
Allerdings blieb dieser Vertrag nicht lange in seinem vollen Umfang 
bestehen. Als er 1791 erneuert wurde, verlangte die amerikanische Union, 
vertreten durch den Präsidenten Adams, die Beseitigung des Artikels 23, 
da die junge Republik England gegenüber in einem so gespannten Verhältnis 
lebte, daß sie weder auf die Kaperei noch auf den Seeraub verzichten zu 
können glaubte. Hatte doch Samuel Adams die Engländer von ihrer aller 
schlechtesten Seite kennen gelernt. Insbesondere war ihm ihre jedem Völker-
	        
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